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in Wasserburg am Inn !
der Stadt Wasserburg a. Inn
[Artikel vom 04.04.2025]
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 55 „Molkerei Meggle Süd“ – Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 03.04.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 55 „Molkerei Meggle Süd“ beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 ortsüblich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Teilfäche des Grundstücks FlNr. 1098 der Gemarkung Attel und ist aus nachfolgendem Übersichtslageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Für das Gebiet werden folgende Planungsziele verfolgt:
Die Molkerei Meggle beabsichtigt, auf der westlich des Betriebsgeländes gelegenen Fläche zwei Gebäudekomplexe zur Unterbringung eines zentralen Ersatzteillagers sowie einer KFZ-Werkstatt sowie notwendiger Verkehrsflächen zu errichten. Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für dieses Vorhaben zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Stadt Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Nach Erstellung des Planentwurfes wird dieser samt Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen werden.
Wasserburg a. Inn, 04.04.2025
Stadt Wasserburg a. Inn
Michael Kölbl
1. Bürgermeister
Bekanntmachung in den Wasserburger Heimatnachrichten am 11.04.2025
Die ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Wasserburg a. Inn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt, den Wasserburger Heimatnachrichten
des Stadtrats und seiner Ausschüsse finden Sie im Sitzungskalender
Informationen zu Vergabeverfahren finden Sie hier