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Erbbaurechte

am Grundstück Holzhofweg 6

Die Heiliggeist-Spitalstiftung a. Inn veräußerst in unmittelbarer Nähe zur historischen Altstadt zwei Erbbaurechte. Auf den beiden Parzellen am Holzhofweg kann jeweils eine Doppelhaushälfte errichtet werden.

Parzelle1 (West), FlNr. 578/5 Gmkg. Wasserburg
1.000,00 EUR/m² x 272 m² x 3,5% = 9.520,00 EUR/Jahr Erbbauzins
Erschließungskosten (KAG-Beiträge Wasser, Kanal voraussichtlich rund 3.000,00 EUR).

Parzelle 2 (Ost), FlNr. 578/6 Gmkg. Wasserburg
800,00 EUR/m² x 294 m² x 3,5% = 8.232,00 EUR/Jahr Erbbauzins
Erschließungskosten (KAG-Beiträge Wasser, Kanal voraussichtlich rund 3.100,00 EUR).

Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrags beträgt jeweils 75 Jahre. Es besteht eine Wertsicherungsklausel für den jeweiligen Erbbauzins (Koppelung an Verbraucherpreisindex).

Die Bewerbung für ein Erbbaugrundstück ist mittels Formblatt möglich. Die Bewerbungsvoraussetzungen lauten wie folgt:

  • Eingang der Bewerbung bei der Stadt Wasserburg a. Inn bis zum 31.07.2025.
  • Die Bewerber müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Vorlage einer Finanzierungsbestätigung für den Erwerb des Erbbaurechts und die Errichtung des Wohngebäudes.
  • Die Bewerber besitzen keine eigene Immobilie. Ausnahmsweise können die Bewerber aber berücksichtigt werden, wenn die vorhandene Immobilie den Wohnerfordernissen nicht entspricht und für den Erwerb des Erbbaurechts veräußert wird.

Weitere Unterlagen und Formblatt zur Bewerbung: