Stadt Wasserburg am Inn

Seitenbereiche

Volltextsuche

Willkommen bei uns
in Wasserburg am Inn !

Seiteninhalt

Energieberatung

Wir laden Sie ein, nehmen Sie das Angebot wahr!

Kostenlose Energieberatung der Verbraucherzentrale

Steigende Energiepreise stellen die Bürgerinnen und Bürger derzeit vor enorme Herausforderungen. Immer mehr Menschen beschäftigt daher die Frage, wie sie am effizientesten Energie nutzen und dabei am besten auch noch einsparen können.

Die Stadt Wasserburg bietet gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Bayern eine Energieberatung im BürgerBahnhof zu folgenden Themen an: Sanierung, Photovoltaik, Solarthermie, Heizungstausch. Fördermittel, Heizkostenabrechnung, Stromsparen, Schimmel.

Persönliche Beratungstermine dauern 45 Minuten und finden in der Regel am ersten Montag im Monat von 13 bis 16.45 Uhr im BürgerBahnhof statt.

Nächste Termine:

  • 3. Februar 2025, 13 bis 16.45 Uhr
  • 3. März 2025, 13 bis 16.45 Uhr
  • 7. April 2025, 13 bis 16.45 Uhr
  • 5. Mai 2025, 13 bis 16.45 Uhr
  • 2. Juni 2025, 13 bis 16.45 Uhr
  • 7. Juli 2025, 13 bis 16.45 Uhr
  • 18. August 2025, 13 bis 16.45 Uhr

Eine vorherige Anmeldung ist zwingend erforderlich. Interessenten können ab sofort Beratungstermine unter der kostenlosen Hotline-Nummer 0800 809 802 400 vereinbaren.

Zuwendungen zur gebäudespezifischen Energieberatung

Die Stadt Wasserburg gewährt Zuwendungen für eine gebäudespezifische Energieberatung. Ziel des Förderprogramms ist es, Anreize für eine sinnvolle Sanierungsplanung zu schaffen. Die Energieberatung soll Eigentümerinnen und Eigentümern durch ein Sanierungskonzept einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können. Das kann entweder durch die umfassende Sanierung von Gebäudehülle und Haustechnik zu einem KfW-Effizienzhaus oder durch einen Sanierungsfahrplan für Einzelmaßnahmen erfolgen.

Das Förderprogramm sieht im Wesentlichen einen Zuschuss von bis zu 500 Euro für eine umfassende Energieberatung sowie Zuschüsse von 150 bzw. 250 Euro für die Erstellung von Energieausweisen nach Durchführung der Sanierungsmaßnahmen vor. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen (z. B. KfW oder BAFA) ist möglich.

Antrag Förderprogramm Energieberatung

Richtlinien Förderprogramm Energieberatung