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Willkommen bei uns
in Wasserburg am Inn !
[Artikel vom 20.12.2023]
An Silvester (31.12.) und an Neujahr (01.01.) ist in der Altstadt verboten, „Böller“ (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 mit ausschließlicher Knallwirkung) abzubrennen. Das Verbot gilt für die gesamte Altstadt innerhalb der Innschleife einschließlich der Innbrücke. Die Fläche ist im Plan farbig hinterlegt.
Darüber hinaus gibt es auch ein gesetzliches Verbot auf Grundlage der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Demnach ist das Abbrennen jeglicher pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie von besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten.
Amtsblatt der Stadt Wasserburg a. Inn sind die Wasserburger Heimatnachrichten