Stadt Wasserburg am Inn

Seitenbereiche

Volltextsuche

Willkommen bei uns
in Wasserburg am Inn !

Seiteninhalt

Aktuelle Meldungen

Plakatierung von Wahlwerbung

[Artikel vom 16.08.2023]

Anschlagtafeln ab KW 35 nutzbar – Plastikplakate sind nicht erlaubt

Die Stadt Wasserburg stellt im Vorfeld von Wahlen im gesamten Stadtgebiet Anschlagtafeln für Wahlplakate zur Verfügung. Diese werden in Kürze aufgestellt und sind ab der Kalenderwoche 35 nutzbar.

Eine Plakatierung durch Parteien und Wählergruppen ist grundsätzlich nur auf diesen Anschlagtafeln erlaubt.

Die Standorte sind

  • Attel
  • Bahnhofsplatz (Zufahrt Parkplatz Unter der Rampe)
  • Bahnhofstraße (gegenüber Bahnhof in Reitmehring)
  • Bgm.-Schmid-Straße
  • Fröschlanger
  • Köbingerbergstraße (Kriegerdenkmal)
  • St.-Bruder-Konrad-Straße
  • Megglestraße (Schmiedwiese)
  • Rosenheimer Straße (Sparkasse)
  • Salzsenderzeile (Magnolien)
  • Schustergasse (Kirche St. Jakob)
  • Willi-Ernst-Ring

Es gibt keine Einteilung nach Wahlvorschlags-Nummern. Der vorhandene Platz reicht erfahrungsgemäß für alle Wahlvorschläge aus. Die Stadt Wasserburg plädiert für einen fairen Umgang miteinander.

Das Beschädigen, Herunterreißen und Beschmieren von Plakaten ist Sachbeschädigung und ggf. strafbar.

Plakate aus Kunststoff sind entsprechend eines Beschlusses des Stadtrats aus grundsätzlichen ökologischen Erwägungen nicht erlaubt.