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[Artikel vom 10.01.2023]
Photovoltaik ist wieder interessanter für private Haushalte. Dafür sorgen einige Änderungen im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das seit dem 30. Juli 2022 in Kraft ist. Die meisten Regelungen darin gelten ab Januar 2023.
Das Wichtigste in Kürze:
Darüber hinaus wurde Mitte Dezember das Jahressteuergesetz verabschiedet, das umfangreiche Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von PV-Anlagen bedeutet: Rückwirkend zum 1.1.2022 werden PV-Anlagen bis 30 kWp nicht mehr für die Einkommenssteuer berücksichtigt. Ab 1.1.2023 gilt für private PV-Anlagen ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent, der schon bei der Angebotserstellung vom Installationsbetrieb zu berücksichtigen ist.
Die Verbrauchzentrale hat alle Änderungen in einem lesenswerten Beitrag zusammengefasst: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/eeg-2023-das-aendert-sich-fuer-photovoltaikanlagen-75401
Ein Tipp des KlimaSchutzDialog Wasserburg.
Amtsblatt der Stadt Wasserburg a. Inn sind die Wasserburger Heimatnachrichten