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[Artikel vom 18.11.2022]
Geschwindigkeitsbeschränkung als Sofortmaßnahme
An der Bahnhofsrampe an der westlichen Stadtzufahrt wurden bei einer Kontrolle Schäden festgestellt. An der Bauwerksfuge der sogenannten Überfahrkonstruktion am unteren Ende der Rampe sind mehrere Dämpf- bzw. Federelemente verschlissen und haben sich gelöst.
Die Stadt wird nun weitere Sachverständige einschalten, die den genauen Umfang der Schäden begutachten und das weitere Vorgehen beurteilen sollen. In enger Abstimmung mit dem Hersteller der Überfahrkonstruktion wird als Sofortmaßnahme eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 Stundenkilometern im betroffenen Abschnitt angeordnet.
Die Schäden wurden festgestellt, nachdem sich Anwohner gemeldet haben, die eine Lärmzunahme beim Überfahren durch Fahrzeuge ausgemacht haben. Das Rampenbauwerk wird wie jede Brücke regelmäßig kontrolliert. Bei der letzten routinemäßigen Brückenprüfung im März 2021 waren die Schäden noch nicht vorhanden.
Amtsblatt der Stadt Wasserburg a. Inn sind die Wasserburger Heimatnachrichten