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[Artikel vom 14.04.2022]
Neue broschüre beantworter häufig gestellte Fragen
Für alle Grundstücke und für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Deutschland muss Grundsteuer bezahlt werden. Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer, das heißt sie knüpft an Flurstücke und Gebäude als Objekte und nicht an die Eigentümerin oder den Eigentümer des Grundstücks als Person an. Die Steuereinnahmen bleiben bei den Städten und Gemeinden.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss ab dem Jahr 2025 die Grundsteuer auf einer neuen Grundlage berechnet werden. Bis einschließlich 2024 ist die Grundsteuer weiterhin auf der bisherigen Grundlage, dem Einheitswert, zu zahlen. Die Einheitswerte und damit in der Folge die Höhe der Grundsteuerzahlung wurden vom Bundesverfassungsgericht als veraltet und verfassungswidrig verworfen. Eine Fortführung der bisherigen Grundsteuerzahlungen ist somit verfassungsrechtlich ausgeschlossen. Im Rahmen jeglicher Reform wird es deshalb unvermeidlich zu Belastungsverschiebungen zwischen den einzelnen Grundstücken innerhalb einer Gemeinde kommen.
Als Grundlage für die neue Grundsteuer ab 2025 gelten die Daten und Fakten zum Stichtag 1. Januar 2022. Der lange Umsetzungszeitraum ist notwendig, da es einige Zeit braucht, um die Berechnungsgrundlage für alle Grundstücke in Bayern neu zu bestimmen.
Eine neue Broschüre des Finanzministeriums soll darüber informieren, wie die Grundsteuer künftig ermittelt wird. Häufig gestellte Fragen werden darin beantwortet.
Broschüre herunterladen:
Amtsblatt der Stadt Wasserburg a. Inn sind die Wasserburger Heimatnachrichten