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Böllerverbot in der Altstadt

[Artikel vom 30.12.2021]

Alljährlich zum Jahreswechsel

Silvester-Feuerwerk und Böller zum privaten Gebrauch dürfen auch in diesem Jahr nicht verkauft werden. Daher dürfte der Jahreswechsel wohl ohnehin recht ruhig verlaufen.

Dennoch darf auf das Böllerverbot in der Wasserburger Altstadt, das zu jedem Jahreswechsel gilt, hingewiesen werden.

So ist an Silvester (31.12.) und an Neujahr (01.01.) in der Altstadt verboten, „Böller“ (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 mit ausschließlicher Knallwirkung) abzubrennen. Das Verbot gilt für die gesamte Altstadt innerhalb der Innschleife einschließlich der Innbrücke.

Darüber hinaus gibt es auch ein gesetzliches Verbot auf Grundlage der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Demnach ist das Abbrennen jeglicher pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie von besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten.