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2G Regel im Badria

[Artikel vom 05.11.2021]

Ab 6. November gilt im Badria die 2G Regel

Aufgrund der aktuellen Situation in Bayern und insbesondere im Landkreis Rosenheim wird die Bayerische Landesregierung mit Wirkung zum 6. November die 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ändern und eine regionale Hotspotregelung einführen.

In Landkreisen, in denen die Intensivbetten bereits zu 80% ausgelastet und die 7-Tage-Inzidenz von 300 überschritten ist, gelten ab Samstag die Maßnahmen der landesweiten roten Krankenhausampel.

Für den Badria Besuch gilt deshalb ab Samstag, den 6. November nicht mehr die 3G- sondern die 2G- Regel. Der Zutritt ist dann nur noch Geimpften und Genesenen Personen erlaubt.

Von der 2G-Regelung ausgeschlossen sind:

  • Kinder unter 12 Jahren (Nachweis z.B. über einen Schülerausweis)
  • Gäste, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies an der Kasse durch die Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachweisen können. Diese Personen erhalten gegen Vorlage eines aktuellen PCR-Test Zugang ins Badria & BadriaSpa.

Im Eingangs- und Ausgangsbereich der Badria Kasse gilt zur Sicherheit aller Gäste weiterhin eine FFP-2 Maskenpflicht.

Nähere Informationen sind auf der Homepage unter www.badria.de zu finden.