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Willkommen bei uns
in Wasserburg am Inn !
[Artikel vom 20.07.2021]
Den Nachbarn zuliebe...
Überall rattern und surren vor allem in den Sommermonaten Rasenmäher, Häcksler, Heckenscheren und andere Gartengeräte. In der Lärmschutzverordnung der Stadt ist geregelt, zu welchen Zeiten ruhestörende Arbeiten durchgeführt werden dürfen bzw. wann nicht.
Zu folgenden Zeiten dürfen keine sogenannten „Ruhestörenden Haus- und Gartenarbeiten“ durchgeführt werden:
Nur gewerbliche Dienstleister unterliegen diesen Zeiten nicht.
Rechtsgrundlage ist insbesondere die Lärmschutzverordnung (LSchVO) der Stadt Wasserburg a. Inn.
Amtsblatt der Stadt Wasserburg a. Inn sind die Wasserburger Heimatnachrichten