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in Wasserburg am Inn !
[Artikel vom 23.06.2021]
Auch Anlieger haben Reinigungspflicht
Die jüngsten Unwetter in der Region zeigen deutlich, wie wichtig eine funktionierende Straßenentwässerung ist. Bei Starkregen kann innerhalb von Minuten so viel Niederschlag fallen, wie normalerweise in Tagen oder Wochen. Die Kanalisation und die Gullys gelangen dabei an die Grenze ihrer Kapazität, Überschwemmungen können die Folge sein.
Umso wichtiger ist es, dass alle Einlaufschächte stets freigehalten werden. Durch Schmutz, Laub und Abfälle kann das Wasser am Ablaufen behindert werden. Schwemmgut und Hagel können einen Gully so innerhalb kurzer Zeit ganz verstopfen.
Die Stadt Wasserburg lässt zweimal pro Jahr alle Ablaufschächte reinigen. Bei Bedarf wird im Einzelfall auch öfter der Schmutz aus den sogenannten Straßensinkkästen entfernt.
Was viele nicht wissen: eine Mitwirkungspflicht haben auch alle Hausbesitzer. Entsprechend § 5 der städtischen „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung öffentlicher Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ haben Anlieger und auch Hinterlieger bei Bedarf Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte freizumachen.
In Anbetracht der aktuellen Witterungsverhältnisse sollte auch darauf geachtet werden, möglichst nicht direkt auf einem Ablaufschacht zu parken, um den Abfluss nicht zu behindern und im Bedarfsfall Verstopfungen schnell beseitigen zu können. Ein völliges Unding ist es, Kehricht, Zigarettenkippen oder gar Abfälle in den Gullys zu entsorgen.
Durch die Maßnahmen können Schäden bei Unwettern nicht zuletzt im eigenen Interesse verhindert oder zumindest minimiert werden.
Amtsblatt der Stadt Wasserburg a. Inn sind die Wasserburger Heimatnachrichten