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[Artikel vom 31.03.2021]
Damit die Infektionszahlen nach den Osterfeiertagen nicht wieder ansteigen, appelliert Landrat Otto Lederer an alle Bürgerinnen und Bürger
Die Osterfeiertage stehen vor der Tür. Es ist die Zeit für das traditionelle Osterfrühstück mit der Familie, die Nestersuche mit den Kindern in der Wohnung oder im Garten und einem Spaziergang mit Freunden. Damit die Infektionszahlen nach den Osterfeiertagen nicht wieder ansteigen, appelliert Landrat Otto Lederer an die Bürgerinnen und Bürger auch an Ostern an die AHA-L-Regeln – Abstand, Hygiene, im Alltag eine Maske und Lüften – zu denken. „Die Zahl der 7-Tage-Inzidenz bewegt sich seit einigen Tagen stabil um den Wert von 100. Ich hoffe, dass sich dieser Wert noch senkt. Diese Entwicklung sollten wir nicht aufs Spiel setzen. Wir alle wünschen uns zeitnah weitere Lockerungen“, so Lederer.
Wie der Leiter des Rosenheimer Gesundheitsamtes, Dr. Wolfgang Hier sagte, findet etwa die Hälfte aller Neuinfektionen derzeit im privaten Bereich statt. „Das kann das Gespräch mit dem Nachbarn im Treppenhaus sein oder auch ein Freund, der zu Besuch kommt und keine Symptome hat. Infizierte sind bereits zwei Tage vor den ersten Symptomen ansteckend. Gerade die britische Variante ist im Landkreis Rosenheim auf dem Vormarsch. Sie ist ansteckender und macht aktuell etwa 60 Prozent aller Neuinfektionen aus“, sagt Hierl. Neben den AHA-L-Regeln empfiehlt er auch, sich regelmäßig auf das Coronavirus testen zu lassen. Bürger haben einmal pro Woche den Anspruch auf eine unentgeltliche Testung. „All diese Maßnahmen senken das Infektionsrisiko“, so Hierl.
Es gibt in Stadt und Landkreis Rosenheim zahlreiche Schnellteststationen, die von den Hilfsorganisationen BRK und Johanniter, aber auch von anderen Anbietern und den Apotheken betrieben werden. Darüber hinaus kann man sich mittels PCR-Untersuchung auch im Testzentrum auf der Loretowiese in Rosenheim kostenlos testen lassen. In Apotheken und Supermärkten werden zusätzlich Corona-Selbsttests verkauft. „Diese Tests sind ein zusätzliches, sehr wichtiges Instrument, um Infektionen nicht unwissentlich weiterzutragen. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeiten“, so Hierl.
Aufgrund der Überschreitung des Wertes der 7-Tage-Inzidenz von 100 gelten im Landkreis Rosenheim aktuell Kontaktbeschränkungen. Damit dürfen sich Angehörige eines Hausstandes mit einer weiteren Person treffen, die nicht zum eigenen Hausstand gehört. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Außerdem gilt eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit zwischen 22 und 5 Uhr.
Ausführliche Informationen über die aktuell geltenden Beschränkungen und die Testangebote im Landkreis Rosenheim finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes.
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