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Alkoholverbot im öffentlichen Raum

[Artikel vom 02.02.2021]

Alkoholverbot bis 7. März 2021 verlängert

Auf einer Reihe von öffentlichen Plätzen im Landkreis Rosenheim wurde der Konsum von Alkohol untersagt. Das Landratsamt Rosenheim hat eine entsprechende Allgemeinverfügung am 29.01.2021 erlassen.

Das Landratsamt weist nun darauf hin, dass diese „Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 im Landkreis Rosenheim - Anordnung eines Verbots des Konsums von Alkohol auf bestimmten öffentlichen Plätzen“ bis zum 07.03.2021 verlängert wird.

In der Allgemeinverfügung, die auf der Homepage des Landkreises nachzulesen ist, werden die Plätze konkret benannt.

In der Stadt Wasserburg betrifft das Alkoholverbot

  • Innbrücke („Rote Brücke“)
  • Bruckgasse
  • Marienplatz
  • Rathausgasse
  • Salzsenderzeile
  • Herrengasse
  • Frauengasse
  • Färbergasse
  • Schustergasse
  • Hofstatt und
  • Ledererzeile.

In der Stadt Kolbermoor gilt das Alkoholverbot auf dem Vorplatz der Pauline-Thoma-Schule und in der Stadt Bad Aibling auf dem Maximiliansplatz.

Zur Begründung heißt es unter anderem, der Konsum von Alkohol erhöht das Risiko, entweder aus Übermut oder Unachtsamkeit, infektionsschutzrechtliche Regeln, wie beispielsweise das Abstandsgebot, zu missachten. Laut Behörde erhöht sich dadurch die Gefahr, dass Infektionsketten in diesen Fällen wohl nur mit besonders großem Ermittlungsaufwand nachvollzogen werden können.

Zudem findet sich in der Begründung ein Hinweis auf neue Virusvarianten des Coronavirus SARS-CoV-2, die mit hoher Wahrscheinlichkeit in erheblichen Maße infektiöser sind. Daher kann unter freiem Himmel keine pauschale Entwarnung vor einer Infektion gegeben werden.

Auf den letzten Seiten des dritten Amtsblattes in diesem Jahr werden die vom Alkoholverbot betroffenen Plätze in Karten dargestellt. Zu sind im Internet unter diesem Link zu finden: https://www.landkreis-rosenheim.de/download/579/amtsblatt/10606/amtsblatt-nr-03-vom-29-01-2021.pdf