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[Artikel vom 15.12.2020]
Neuregelung der Umsatzsteuerpflicht für Parkplätze
Mit Umsetzung der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie in deutsches Recht ist eine deutliche Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht für Städte und Gemeinden verbunden. Die Stadt Wasserburg a. Inn wendet die neuen Vorschriften ab dem Jahr 2021 an.
Künftig sind im Prinzip alle Leistungen umsatzsteuerpflichtig, für die es einen potentiellen Wettbewerb mit privaten Anbietern gibt. Darunter fallen auch selbständige Parkplätze, da zumindest die Möglichkeit einer Wettbewerbsverzerrung mit privat betriebenen Parkplätzen besteht. Betroffen von der Neuregelung sind der Parkplatz Am Gries und der Parkplatz Unter der Rampe. Für die dort erhobenen Gebühren muss ab 01.01.2021 die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % an das Finanzamt abgeführt werden.
Der Betrieb von Parkhäusern galt bereits bisher als sogenannter Betrieb gewerblicher Art, so dass dort erhobene Parkgebühren in vollem Umfang der Steuerpflicht unterlagen.
Parkbuchten als Teil des öffentlichen Straßenraums werden im Rahmen hoheitlicher Tätigkeit (durch entsprechende Verkehrszeichen) betrieben. Ein potentieller Wettbewerb besteht nicht, so dass diese Parkflächen auch künftig nicht der Umsatzsteuer unterliegen.
Die Parkgebühren für den Parkplatz Am Gries wurden zuletzt mit Wirkung vom 01.04.2016 auf 1,10 Euro pro Stunde festgesetzt. Der Stadtrat hat in der letzten Sitzung beschlossen, die Umsatzsteuer aufzuschlagen, so dass die Gebühr künftig 1,30 Euro brutto pro Stunde beträgt. Die Höchstparkdauer bleibt unverändert bei drei Stunden.
Der Parkplatz Unter der Rampe ist erst seit 01.04.2019 gebührenpflichtig. Die Parkgebühr von 1,50 Euro pro Tag entspricht der in den beiden Parkhäusern. Ein Aufschlag der Umsatzsteuer wird deshalb vorerst nicht vorgenommen.
Am Gries werden zum Jahreswechsel übrigens drei neue Parkscheinautomaten aufgestellt. Die alten Automaten werden nach 25 Einsatzjahren ausrangiert.
Amtsblatt der Stadt Wasserburg a. Inn sind die Wasserburger Heimatnachrichten