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[Artikel vom 19.05.2020]
Buchsbäume können als Grüngut entsorgt werden
Jetzt im Frühling bei steigenden Temperaturen legt der berüchtigte Buchsbaumschädling wieder los - Cydalima perspectalis oder besser bekannt als Buchsbaumzünsler. In den letzten Jahren haben die Raupen des Zünslers schon zahlreiche Buchskugeln und Buchshecken im gesamten Landkreis befallen. Der Schädling tritt meist in Massen auf und frisst die Pflanzen in kürzester Zeit komplett kahl.
Viele Bürgerinnen und Bürger verabschieden sich deshalb oft ganz von ihren Buchspflanzen. Sie wollen aus nachvollziehbaren Gründen nicht spritzen oder geben eine Bekämpfung wegen des wiederholten Befalls auf. Was bleibt sind meist große Mengen Schnittgut, die entsorgt werden müssen.
Aus fachlicher Sicht spricht nichts gegen eine Entsorgung als Grüngut. Die Verbreitung des Buchsbaumzünslers erfolgt über die Falterweibchen, die zur Eiablage inzwischen landkreisweit gezielt Buchspflanzen anfliegen. Buchsbaumzünslerraupen sind ausschließlich auf die Futterpflanze Buchs angewiesen. Wenn die Blätter von abgeschnittenen Buchspflanzen eintrocknen, gehen die Raupen ein. Eine Verbreitung über die Wertstoffhöfe oder Kompostieranlagen ist deshalb ausgeschlossen. Die frühere Empfehlung, befallene Pflanzenreste über den Sperrmüll zu entsorgen, wird ausdrücklich nicht mehr aufrechterhalten.
Bitte liefern Sie größere Mengen Schnittgut unbedingt direkt an der Kompostieranlage in Aham ab. Die Container am Wertstoffhof haben nur begrenzte Kapazität. Auch die Biotonne ist für die Entsorgung des verholzten Schnittguts nicht geeignet.
Amtsblatt der Stadt Wasserburg a. Inn sind die Wasserburger Heimatnachrichten