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[Artikel vom 19.05.2020]
Vereinfachter Antrag auf Grundsicherung jetzt auch online möglich
Ende März haben Bundestag und Bundesrat aufgrund der aktuellen Corona-Krise den Zu-gang zu den Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende vorübergehend erheblich erleichtert. Seitdem steht den Antragstellern ein vereinfachter Antrag auf Arbeitslosen- geld II zur Verfügung, der an die neuen Regelungen des Sozialschutz-Pakets angepasst wurde. Um die Antragstellung im SGB II noch schneller und einfacher zu ermöglichen, hat die Bundesagentur für Arbeit in ihrem Online-Portal jetzt auch eine Online-Variante des vereinfachten Antrags bereitgestellt.
Antrag, Anlagen und Nachweise können online eingereicht werden
Die Antragsteller können den vereinfachten Online-Antrag sowie alle ergänzenden Anlagen zum Antrag online als PDF-Datei ausfüllen und direkt digital an das zuständige Jobcenter übermitteln. Der Datenschutz ist dabei gesichert. Nachweise können bei der Antragstellung oder falls erforderlich zu einem späteren Zeitpunkt hochgeladen und so schnell und un-kompliziert an das Jobcenter übergeben werden. Diese neuen Funktionen kann man auch ohne vorherige Registrierung und Anmeldung bei www.jobcenter.digital nutzen.
Tipp: Antrag sowie Anlagen vollständig ausfüllen und vor der Übermittlung abspeichern
Wichtig für die korrekte Übermittlung ist, dass alle ausgefüllten Antragsformulare vor der Übertragung an das Jobcenter zunächst auf dem heimischen PC oder Laptop gespeichert werden. Die Jobcenter bearbeiten die Anträge zeitnah, dafür müssen allerdings alle benö-tigten Angaben vollumfänglich in das Antragsformular samt Anlagen eingetragen und sämtliche Nachweise vorhanden sein. Ausfüllhilfen stellt die Bundesagentur für Arbeit im Internet unter https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/ bereit.
Antragstellung vereinfacht, jedoch weiterhin Prüfung von Voraussetzungen
Die Erfahrungen der ersten Wochen mit dem vereinfachten Antrag haben gezeigt, dass bei den Antragstellern zuweilen falsche Informationen zum Umfang der Erleichterungen für Anträge vom 01.03.2020 bis 30.06.2020 bestehen:
Kontaktdaten erleichtern die Kommunikation mit dem Jobcenter
Unabhängig von den gesetzlichen Neuregelungen empfiehlt sich die Angabe einer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse im Antrag. So können eventuell bestehende Rückfragen schnell geklärt und der Antrag insgesamt schneller bearbeitet werden.
Hier findet man den „Vereinfachten Antrag auf Grundsicherung“: Vereinfachter Antrag ALG II
Die Möglichkeit, den Antrag online einzureichen, besteht bei Jobcentern, die von der Kommune und Bundesagentur für Arbeit gemeinsam getragen werden.
Amtsblatt der Stadt Wasserburg a. Inn sind die Wasserburger Heimatnachrichten