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Grundsicherung

[Artikel vom 19.05.2020]

Vereinfachter Antrag auf Grundsicherung jetzt auch online möglich

Ende März haben Bundestag und Bundesrat aufgrund der aktuellen Corona-Krise den Zu-gang zu den Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende vorübergehend erheblich erleichtert. Seitdem steht den Antragstellern ein vereinfachter Antrag auf Arbeitslosen-   geld II zur Verfügung, der an die neuen Regelungen des Sozialschutz-Pakets angepasst wurde. Um die Antragstellung im SGB II noch schneller und einfacher zu ermöglichen, hat die Bundesagentur für Arbeit in ihrem Online-Portal jetzt auch eine Online-Variante des vereinfachten Antrags bereitgestellt.

Antrag, Anlagen und Nachweise können online eingereicht werden

Die Antragsteller können den vereinfachten Online-Antrag sowie alle ergänzenden Anlagen zum Antrag online als PDF-Datei ausfüllen und direkt digital an das zuständige Jobcenter übermitteln. Der Datenschutz ist dabei gesichert. Nachweise können bei der Antragstellung oder falls erforderlich zu einem späteren Zeitpunkt hochgeladen und so schnell und un-kompliziert an das Jobcenter übergeben werden. Diese neuen Funktionen kann man auch ohne vorherige Registrierung und Anmeldung bei www.jobcenter.digital nutzen.

Tipp: Antrag sowie Anlagen vollständig ausfüllen und vor der Übermittlung abspeichern

Wichtig für die korrekte Übermittlung ist, dass alle ausgefüllten Antragsformulare vor der Übertragung an das Jobcenter zunächst auf dem heimischen PC oder Laptop gespeichert werden. Die Jobcenter bearbeiten die Anträge zeitnah, dafür müssen allerdings alle benö-tigten Angaben vollumfänglich in das Antragsformular samt Anlagen eingetragen und sämtliche Nachweise vorhanden sein. Ausfüllhilfen stellt die Bundesagentur für Arbeit im Internet unter https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/ bereit.

Antragstellung vereinfacht, jedoch weiterhin Prüfung von Voraussetzungen

Die Erfahrungen der ersten Wochen mit dem vereinfachten Antrag haben gezeigt, dass bei den Antragstellern zuweilen falsche Informationen zum Umfang der Erleichterungen für Anträge vom 01.03.2020 bis 30.06.2020 bestehen:

  • Alter: Die Antragstellerin/der Antragsteller muss das 15. Lebensjahr vollendet und darf die  Regelaltersgrenze (§ 7a SGB II) noch nicht erreicht haben.
  • Vermögen: Die Vermögensprüfung besteht weiterhin. Es gelten aber vorübergehend höhere Ober-grenzen (60.000 Euro für das erste und 30.000 Euro für jedes weitere zu berücksichti-gende Haushaltsmitglied). Dadurch können mehr Menschen von der Grundsicherung profitieren als vor der Corona-Krise. Für die Prüfung, ob die Grenzbeträge überschritten wurden, muss im Antrag die Frage bezüglich des erheblichen Vermögens mit Ja oder Nein beantwortet werden.
  • Kosten der Unterkunft (Miet-, Neben- und Heizkosten): Vorübergehend prüfen die Jobcenter nicht, ob die Wohnungsgröße und -kosten ange-messen sind. Die Antragsteller müssen aber weiterhin für die entstandenen Wohnungskosten Nachweise (Mietvertrag, Abrechnungen der Nebenkosten, ggf. Kontobe-lege) erbringen, um diese erstattet zu bekommen.
  • Einkommen: Die Regelungen zur Anrechnung von Einkommen haben sich durch das Sozialschutz-Paket nicht geändert. Daher müssen sämtliche Einkommen aller Haushaltsmitglieder in separaten Anlagen angegeben werden.

Kontaktdaten erleichtern die Kommunikation mit dem Jobcenter

Unabhängig von den gesetzlichen Neuregelungen empfiehlt sich die Angabe einer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse im Antrag. So können eventuell bestehende Rückfragen schnell geklärt und der Antrag insgesamt schneller bearbeitet werden.

Hier findet man den „Vereinfachten Antrag auf Grundsicherung“: Vereinfachter Antrag ALG II

Die Möglichkeit, den Antrag online einzureichen, besteht bei Jobcentern, die von der Kommune und Bundesagentur für Arbeit gemeinsam getragen werden.