Stadt Wasserburg am Inn

Seitenbereiche

Volltextsuche

Willkommen bei uns
in Wasserburg am Inn !

Seiteninhalt

Aktuelle Meldungen

Kurzarbeitergeld

[Artikel vom 31.03.2020]

Existenzsicherung von Unternehmen und Beschäftigten haben oberste Priorität

  • Im Agenturbezirk Rosenheim sind bisher knapp 2.500 Anzeigen zum Kurzarbeitergeld eingegangen
  • Finanzielle Mittel sind ausreichend vorhanden
  • Personelle Aufstockung für die Beratung und Auszahlung von Kurzarbeitergeld ist erfolgt    

"Wir durchleben gerade bewegte Zeiten. Die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus stellen den Arbeitsmarkt vor große Herausforderungen. Das Kurzarbeitergeld ist in der aktuellen Lage ein wichtiger Baustein zur Bewältigung der Krise. Es sichert die Beschäftigung und verhindert so, dass Menschen arbeitslos werden. Das Instrument hat sich bereits in der Finanzkrise 2008/2009 bewährt und deshalb ist es gut, dass so viele Unternehmen jetzt davon Gebrauch machen“, sagt Michael Vontra, kommissarischer Leiter der Agentur für Arbeit Rosenheim. „Unsere Aufgabe ist es, die Unternehmen und Beschäftigten schnellstmöglich mit der Beratung, der Bearbeitung und Auszahlung des Kurzarbeitergeldes zu unterstützen. Der erste Anhaltspunkt, um die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt derzeit abzuschätzen, ist die Zahl der Anzeigen, die in den Arbeitsagenturen eingehen. Wir gehen davon aus, dass im Agenturbezirk Rosenheim, der die Stadt und den Landkreis Rosenheim sowie die Landkreise Miesbach und Bad Tölz umfasst, bis Ende der letzten Woche insgesamt knapp 2.500 Anzeigen zu Kurzarbeit eingegangen sind (rechnerisch ermittelter Wert).

Vontra erklärt weiter: „Anders als in der Finanzkrise betrifft die aktuelle Krise nahezu alle Branchen. Um diesem Volumen zu begegnen, haben wir schnell reagiert und die Teams, die für die Beratung und Auszahlung von Kurzarbeitergeld zuständig sind, personell auf das Vierfache aufgestockt. Dazu werden Kolleginnen und Kollegen geschult. Eins ist auf jeden Fall sichergestellt: Unternehmen, die einen Anspruch haben, können sicher davon ausgehen, dass das Geld gezahlt wird. Wir empfehlen Arbeitgebern, sich telefonisch unter der 0800 45555-20 bei ihrer Agentur für Arbeit zu informieren. Anträge, Erklärvideos, Fragen und Antworten zum Kurzarbeitergeld sind außerdem auf unseren neuen Sonderseiten unter www.arbeitsagentur.de eingestellt", sagt Vontra.

Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit