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Wasserburg hat eine zweite Fahrradstraße

[Artikel vom 05.08.2024]

In der Achatzstraße haben Radfahrende ab sofort Vorrang

Nach der Köbingerbergstraße ist die Achatzstraße ab sofort die zweite Fahrradstraße Wasserburgs. Damit soll die Verkehrssicherheit für die Radfahrenden verbessert und ein weiterer Schritt zu mehr Fahrradfreundlichkeit in der Stadt gemacht werden. Der Bauausschuss hatte sich bereits im vergangenen Jahr für diese Maßnahme auch im Zusammenhang mit dem Bau der neuen Kindertagesstätte am Burgstall entschieden.

Die Achatzstraße wird bereits jetzt sehr häufig von Fahrradfahrern genutzt. Die Straße ist die kürzeste Verbindung Richtung Babensham und Penzing sowie zum großen Einkaufscenter und den Einkaufsmärkten an der Eiselfinger Straße. Neben der Bedeutung für den Alltagsverkehr werden auch zahlreiche touristische Radwege über den Achatzberg in die Stadt geführt. Hier sind der Innradweg Ost, der Mozartradweg, der Benediktradweg, der Panoramaweg Inn-Salzach und der Jakobus-Radpilgerweg ausgeschildert.

Die Achatzstraße ist mit der Ausweisung als Fahrradstraße nun dem Radverkehr vorbehalten. Nur Anlieger dürfen die Achatzstraße weiterhin benutzen, weil mit „Anlieger frei“ ein entsprechendes Zusatzschild angebracht wurde. Den als Fahrradstraße ausgewiesenen Abschnitt am Köbingerberg dürfen entsprechend Zusatzschild übrigens nur Anlieger der Hausnummer 2 benutzten.

Vorerst ungelöst bleibt mit der neuen Fahrradstraße, wie die Situation für die Radfahrenden entlang der Salzburger Straße verbessert werden könnte, insbesondere zwischen der Altstadt und der Achatzstraße. Derzeit wird ein Radverkehrskonzept durch ein Fachplanungsbüro erstellt, wodurch man sich auch für diesen Abschnitt konkrete Verbesserungsvorschläge erhofft.

Was ist eine Fahrradstraße?

  • Eine Fahrradstraße ist eine ausdrücklich für Radfahrer/-innen vorgesehene Straße. Hier haben sie Vorrang und dürfen nebeneinander fahren.
  • Andere Fahrzeuge dürfen die Straße benutzen, wenn sie per Zusatzschild zugelassen sind (in der Köbingerbergstraße Anlieger der Hausnummer 2, an der Achatzstraße generell Anlieger).
  • Autos und Motorräder müssen sich dem Tempo des Radverkehrs anpassen. Als Höchstgeschwindigkeit gilt Tempo 30. Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Autofahrer die Geschwindigkeit weiter verringern.