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Willkommen bei uns
in Wasserburg am Inn !
Die Stadt Wasserburg a. Inn bietet Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen eine Vielzahl von Vergünstigungen.
Der WasserburgPass ist eine freiwillige Leistung der Stadt Wasserburg a. Inn im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungen besteht nicht.
Die Hilfen durch den WasserburgPass sind nachrangig zu allen gesetzlich verankerten Hilfen.
EINKOMMENSUNABHÄNGIG:
EINKOMMENSABHÄNGIG
mit Einkommensnachweisen, wenn das Gesamteinkommen folgende Grenzen nicht übersteigt:
(Stand 01.01.2024)
Haushalte ohne Kinder:
Einzelperson: 33.000 €
Rentner/Pensionäre: 27.000 €
jede weitere Person im Haushalt 6.000 €
Haushalte mit Kinder:
1 Elternteil | 2 Elternteile | |
---|---|---|
1 Kind | 39.000,- Euro | 44.000,- Euro |
2 Kinder | 45.000,- Euro | 50.000,- Euro |
3 Kinder | 51.000,- Euro | 56.000,- Euro |
jedes weitere Kind | 6.000,- Euro | 6.000,- Euro |
Schwerbehinderte über 18 Jahre sind als Einzelperson berechtigt, sofern ihr Einkommen die für einen Elternteil mit einem Kind gültigen Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
Zusätzliche Infos finden Sie in den Richtlinien zum Wasserburg>>Pass
Zusätzliche Infos finden Sie in den Richtlinien zum Wasserburg>>Pass
Der WasserburgPass wird nur auf Antrag bei der Stadtverwaltung ausgestellt.
Amt für Soziales
Rathaus, Zimmer Nr. 14
Marienplatz 2, 83512 Wasserburg a. Inn
Telefon 08071 105-14 oder 105-15
familienpass(@)wasserburg.de
Ansprechpartner und Öffnungszeiten
Amt für Soziales
der Stadt Wasserburg a. Inn
Zimmer Nr. 14, 1. OG
Marienplatz 2
83512 Wasserburg a. Inn
Telefon: 08071 105-14 oder 105-15
sozialamt(@)wasserburg.de