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Willkommen bei uns
in Wasserburg am Inn !
der Stadt Wasserburg a. Inn
[Artikel vom 30.01.2025]
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 19. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für den Raum Wasserburg a. Inn - Bekanntmachung der Genehmigung für das Gebiet der Gemeinde Edling gemäß § 6 Abs. 5 BauGB
Mit dem Bescheid vom 16.01.2025, Nr. 31-1/2 C 70-037, hat das Landratsamt Rosenheim die 19. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für den Raum Wasserburg a. Inn im Gebiet der Gemeinde Edling genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 19. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für den Raum Wasserburg a. Inn im Gebiet der Gemeinde Edling wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus der Stadt Wasserburg a. Inn, Marienplatz 2, Zimmer 31, III. Stock, in der Zeit von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12.30 Uhr, Montag und Dienstag von 14 Uhr bis 16 Uhr sowie am Donnerstag von 14 Uhr bis 17 Uhr einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen:
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist dazulegen.
Wasserburg a. Inn, 31.01.2025
Stadt Wasserburg a. Inn
Michael Kölbl
1. Bürgermeister
Bekanntmachung in den Wasserburger Heimatnachrichten am 14.02.2025
Die ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Wasserburg a. Inn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt, den Wasserburger Heimatnachrichten
des Stadtrats und seiner Ausschüsse finden Sie im Sitzungskalender
Informationen zu Vergabeverfahren finden Sie hier