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der Stadt Wasserburg a. Inn
[Artikel vom 09.12.2024]
Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Rosenheim Nr. 16 vom 29.11.2024:
Vollzug des BaySchFG und des KommZG;
Auflösung des Grundschulverbands Eiselfing
Die Schulverbandsversammlung des Grundschulverbands Eiselfing hat am 05.07.2024 die Weitergeltung des Schulvertrags zwischen dem Grundschulverband und dem Mittelschulverband Eiselfing vom 09.05.2012 und zugleich die Auflösung des Grundschulverbands Eiselfing beschlossen.
Die Auflösung des Grundschulverbands Eiselfing wurde mit Schreiben des Landratsamtes Rosenheim vom 28.11.2024, Az. 21-2050.01, rechtsaufsichtlich genehmigt.
Die Auflösung des Grundschulverbands Eiselfing sowie die aufsichtliche Genehmigung werden hiermit bekanntgegeben.
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Vollzug des BaySchFG und des KommZG;
Auflösung des Grundschulverbands Eiselfing
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mit Schulvertrag vom 09.05.2012 zwischen dem Mittelschulverband Eiselfing und dem Grundschulverband Eiselfing hat sich der Mittelschulverband Eiselfing verpflichtet, den Schulaufwand für die Grundschule Eiselfing gemäß Art. 8 Abs. 3 BaySchFG
zu übernehmen. Um zu erreichen, dass durch die Übernahme des Schulaufwands für die Grundschule Eiselfing durch den Mittelschulverband Eiselfing gleichzeitig der Grundschulverband Eiselfing nach Art. 9 Abs. 1 Satz 1 BaySchFG aufgelöst wird, ist das Einvernehmen der am Grundschulverband beteiligten Gemeinde Eiselfing und der Stadt Wasserburg a. Inn erforderlich. Da dieses Einvernehmen bislang nicht erteilt worden war, bestand der Grundschulverband Eiselfing trotz Abschluss des Schulvertrages weiter.
Mit Beschlüssen der Gemeinde Eiselfing vom 01.10.2024 und der Stadt Wasserburg a. Inn vom 24.10.2024 haben diese nunmehr das erforderliche Einvernehmen erteilt, um damit die Auflösung des Grundschulverbands nach Art. 8 Abs. 3 i. V. m. Art. 9 Abs. 1 Satz 1 BaySchFG zu erreichen. Die Schulverbandsversammlung des Grundschulverbands Eiselfing hat bereits am 05.07.2024 die Weitergeltung des Schulvertrags zwischen dem Grundschulverband und dem Mittelschulverband Eiselfing vom 09.05.2012 und zugleich die Auflösung des Grundschulverbands Eiselfing beschlossen.
Die Auflösung des Grundschulverbands Eiselfing bedarf nach Art. 48 Abs. 1 Nr. 3 KommZG der aufsichtlichen Genehmigung.
Durch den Fortbestand des Schulvertrags vom 09.05.2012 und das erteilte Einvernehmen der Gemeinde Eiselfing sowie der Stadt Wasserburg a. Inn sind die Voraussetzungen für die Auflösung des Grundschulverbands Eiselfing erfüllt. Durch die im Schulvertrag vereinbarte Übernahme des Schulaufwands für die Grundschule Eiselfing durch den Mittelschulverband Eiselfing ist gewährleistet, dass die Aufgabe weiter erfüllt wird. Die Auflösung des Grundschulverbands dient auch dem öffentlichen Wohl, da dadurch zusätzlicher Verwaltungsaufwand und Kosten vermieden werden.
Das Landratsamt Rosenheim erteilt daher als zuständige Aufsichtsbehörde die Genehmigung nach Art. 48 Abs. 1 Nr. 3 KommZG für die Auflösung des Grundschulverbands Eiselfing. Die Auflösung und die Genehmigung werden im digitalen Amtsblatt des Landkreises Rosenheim vom 29.11.2024 öffentlich bekanntgemacht und am Tag nach der Bekanntmachung wirksam.
Mit freundlichen Grüßen
Müller
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Landratsamt Rosenheim
Rosenheim, 28.11.2024
gez.
Scheurl
Regierungsrätin
Die ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Wasserburg a. Inn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt, den Wasserburger Heimatnachrichten
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