Stadt Wasserburg am Inn

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Amtliche Bekanntmachungen

der Stadt Wasserburg a. Inn

Bekanntmachung der Stadtwerke

[Artikel vom 13.06.2024]

Regelmäßig wird das Trinkwasser der Stadt Wasserburg a. Inn vom Labor Dr. Feierabend aus Überlingen nach den Vorschriften der Trinkwasser-Verordnung untersucht. Die aktuellen Ergebnisse vom Mai dieses Jahres liegen nun vor.

Die gesetzlichen Bestimmungen der Trinkwasserverordnung und der Eigenüberwachungsverordnung werden vom Wasser aus dem Ortsnetz der Stadt Wasserburg a. Inn voll und ganz erfüllt. Das Wasser kann bedenkenlos zum Trinken und Kochen verwendet werden und bedarf vorher keiner weiteren Behandlung. Die Entnahme der Probe für das Mischwasser von Arteser V und VI erfolgte am 10. April 2024 im Werkstatt-gebäude der Stadtwerke am Max –Emanuel-Platz 2.

Das Mischwasser besteht in der Hauptsache aus dem Wasser des Artesers VI. Mit einer Gesamthärte von 19,2° dH (3,40 mmol Calciumcarbonat) ist das Trinkwasser der Stadt Wasserburg dem Härtebereich 3 zuzuordnen. Es handelt sich um „hartes“ Wasser. Die Wahrscheinlichkeit für Schäden durch selektive Korrosion, ist besonders in Kaltwasserleitungen mit minderwertigen Rohrqualitäten der Gruppe A und B erhöht. Arsen, Blei und Quecksilber sind nicht nachweisbar. Mit 26,6 mg/l unterschreitet Nitrat den Grenzwert von 50 mg/l beträchtlich, nämlich um 46,8 %. Entsprechend der Vorgaben des Umweltbundesamtes erfüllt das Wasserburger Trinkwasser damit alle Voraussetzungen, um auch für die Zubereitung von Säuglingsnahrung verwendet werden zu können. Die physikalisch-chemische Wasseruntersuchung kommt zu einem günstigen Ergebnis. Das Wasser weist genügend Mineralstoffe auf.

Die Ortsteile um Attel und Kornberg werden von der Gemeinde Edling mit Trinkwasser versorgt. Auch dieses Wasser wurde wieder untersucht und auch hier kommt die Analyse zu günstigen Ergebnissen.

Sofern Sie noch Fragen haben, steht Ihnen unser Wassermeister Josef Mayer jederzeit gerne zur Verfügung, Telefon 08071 9088-11.

Weitere Informationen

Mitteilungsblatt

Die ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Wasserburg a. Inn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt, den Wasserburger Heimatnachrichten

Tagesordnungen

des Stadtrats und seiner Ausschüsse finden Sie im Sitzungskalender

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