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Willkommen bei uns
in Wasserburg am Inn !
[Artikel vom 04.02.2025]
Informationen vom städtischen Steueramt
Seit 01.01.2025 sind der Grundsteuer die im Zuge der Reform neu berechneten Messbeträge zugrunde zu legen. Das bedeutet, jeder Grundsteuerpflichtige erhält einen neuen Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025 und darüber hinaus.
Die Stadt Wasserburg a. Inn hat ca. 90 % der Grundsteuerbescheide bereits Anfang Januar 2025 verschickt. Die Versendung der restlichen, ausstehenden Bescheide wird noch ein wenig Zeit in Anspruch nehmen. Wir sind hier um eine rasche Abarbeitung bemüht und bitten daher um Geduld.
Wichtig: Bitte leisten Sie keine Zahlungen zu den gesetzlich festgelegten Steuerterminen (15. Februar, Mai, August und November), wenn Ihnen noch kein Grundsteuerbescheid zugegangen ist. Die Stadthauptkasse kann diese Zahlungen nicht zuordnen. Ebenso sollten eingerichtete Daueraufträge in diesen Fällen storniert werden.
Amtsblatt der Stadt Wasserburg a. Inn sind die Wasserburger Heimatnachrichten