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Ab Mittwoch weitere Öffnungen

[Artikel vom 17.05.2021]

Die 7-Tages-Inzidenz liegt im Landkreis Rosenheim seit fünf Tagen unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner

Das Landratsamt Rosenheim hat dies heute formal auch in einer Veröffentlichung im Amtsblatt festgestellt und damit einhergehend Erleichterungen nach dem Infektionsschutzgesetz veröffentlicht. Sie gelten ab Mittwoch 0 Uhr.

Personen eines Hausstandes dürfen sich dann wieder mit Angehörigen eines anderen Hausstandes treffen, solange eine Gesamtzahl von fünf Personen nicht überschritten wird. Die nächtliche Ausgangssperre entfällt.

Schule ist im Präsenz- oder Wechselunterricht möglich, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Lehrer müssen eine medizinische Maske tragen, bei den Schülerinnen und Schüler reicht eine so genannte Community-Maske. Die Teilnahme am Unterricht in der Schule sowie an der Notbetreuung und der Mittagsbetreuung ist nur möglich, wenn sich die Schülerinnen und Schüler zwei Mal pro Woche testen lassen. Dies ist zudem Voraussetzung, damit Kinder, Jugendliche und junge Volljährige Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder besuchen können.

Geschäfte, die bisher schon offen haben dürfen, wie der Lebensmitteleinzelhandel oder Gärtnereien, dürfen mehr Kunden in den Laden lassen. Für die ersten 800 Quadratmeter darf je zehn Quadratmeter ein Kunde ins Geschäft. Für den Teil, der über 800 Quadratmeter Verkaufsfläche liegt, darf je 20 Quadratmeter ein zusätzlicher Kunde zum Einkaufen kommen.

In allen anderen Ladengeschäften sind so genannte Click & Meet-Konzepte zulässig. Das heißt, Terminvergabe im Voraus, Einhaltung von Mindestabstand, FFP2-Maskenpflicht, Kontaktdatenerfassung, maximal ein Kunde je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche sowie Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzepts. Wichtig auch, eine Testung ist nicht erforderlich.

Erwachsenenbildung ist in Präsenzform wieder möglich, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Am Platz besteht Maskenpflicht und ein Schutz- und Hygienekonzept muss vorhanden sein.

Bei Instrumental- und Gesangsunterricht ist Einzelunterricht zulässig, wenn ein Mindestabstand von zwei Metern möglich ist. Die Maskenpflicht entfällt nur beim aktiven Musizieren, sonst müssen Lehrerinnen und Lehrer eine medizinische und Schülerinnen und Schüler eine FFP2-Maske tragen.

Für Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und vergleichbare Kulturstätten gilt – wie in den Ladengeschäften – eine Art Click & Meet. Termine müssen im Voraus vergeben sein. Die Besucherzahl ist abhängig vom vorhandenen Besucherraum, in jedem Fall muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zuverlässig gewahrt sein. Für Besucher gilt eine FFP2-Maskenpflicht und die Kontaktdaten müssen erfasst werden.

Die Zulassung weiterer Öffnungen hat das Landratsamt Rosenheim zudem beim Bayerischen Gesundheitsministerium beantragt. Sie betreffen unter anderem die Außengastronomie, Theater, Kinos Konzerthäuser, kontaktfreier Sport im Innenbereich bzw. Kontaktsport im Außenbereich. Das Einverständnis des Ministeriums vorausgesetzt, können diese Lockerungen dann ab Donnerstag 0 Uhr in Kraft treten.

Übernachtungsangebote von gewerblichen und entgeltlichen Unterkünften, den Betrieb von Seilbahnen, touristische Reisebusverkehre, Stadt- und Gästeführungen sowie musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles sind ab Freitag, den 21. Mai möglich.

Die aktuelle Ausgabe des Amtsblattes ist unter www.landkreis-rosenheim.de/aktuelles/#tab-amtsblatt nachgelesen werden.

Was ist bei welcher Inzidenz möglich? Ein grober Überblick:

Grafik als PDF-Datei: