Stadt Wasserburg am Inn

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Nachrichten aus dem Stadtarchiv

Fotografieren erlaubt

Eigenhändiges Fotografieren (wie hier mit einer Handykamera) ist unter Auflagen möglich
Eigenhändiges Fotografieren (wie hier mit einer Handykamera) ist unter Auflagen möglich

Ab sofort gestattet das Stadtarchiv Wasserburg a. Inn den Nutzern Reproduktionen von Archivgut mit analogen und digitalen Kameras (u.a. Handys) sowie am Kopierer selbst anfertigen zu dürfen.

Ein Antrag zum eigenhändigen Reproduzieren muss gemeinsam mit dem Benützungsantrag gestellt werden.
Hierfür entstehen keine Kosten. Unser Ziel ist, die Auswertung des Archivguts so einfach wie möglich zu machen und die Nutzer des Archivs somit bei Forschungen zu unterstützen.
Wir freuen uns, diesen Service ab sofort bieten zu können.

Die Genehmigung zum eigenhändigen Fotografieren/Kopieren ist an einige Auflagen gebunden.

U.a. müssen folgende Vorgaben beachtet werden:
-Konservatorische Vorgaben zur Schonung der Objekte
-Urheberberchtliche Vorgaben

Die Erteilung der Genehmigung zum eigenhändigen Fotografieren/Kopieren erfolgt unter der Bedingung, dass Nutzer eine dementsprechende Erklärung unterzeichnen und sich somit verpflichten, die Bestimmungen einzuhalten.

Mit Genehmigungen zum eigenständigen Reproduzieren sind keine Veröffentlichungsgenehmigungen verbunden. Diese müssen jeweils im Einzelfall und auch bei eigenhändig erstellten Repros beim Stadtarchiv oder bei Urhebern beantragt werden.