Gebührenpflicht!
Von der Brücke zum Köbingerberg - Pflasterzollstellen sicherten städtische Einnahme
Bis in die 1930er Jahre hinein war die Erhebung eines Wegezolls an der Innbrücke üblich. Bestätigt wurde das städtische Privileg im Jahr 1404. Demnach flossen die Einnahmen direkt in den Straßenunterhalt, denn die Stadt sollte daraus die Entlohnung von vier Stadtpflasterern ermöglichen.
Die Zollstelle an der Brücke war zuletzt in der Bruckgasse angesiedelt. Hier befindet sich heute ein Ausstellungsfenster der Töpferei Held. In Richtung München gab es eine weitere Zollstelle am Köbingerberg. Der Zöllner hatte, egal ob mit Maßkrug oder Geldbeutel, über die Einhaltung der Abgabepflicht zu wachen, sprich abzukassieren. Noch 1925 erhob man für jedes Pferd, welches das städtische Pflaster betrat, 10 Pfennige Zoll. Aber auch die Preise für motorisierte Wagen finden sich in den alten Ordnungen: In der Stadtratssitzung von 24. Oktober 1919 wurde beschlossen: „Lastkraftwagen zahlen 1 Mark, Personenkraftwagen zweisitzig 1 Mark, mehr als zweisitzig 2 Mark.“
Das Mauthaus in der Bruckgasse wurde 1905 letztmals vergrößert. (Thomas Rothmaier)
Diese und weitere Geschichten zu den Fotos unseres Bildarchivs finden Sie im neuen Wasserburger Stadtbildkalender.
Erhältlich im Wasserburger Buchhandel (Buchhandlung Fabula, Buchhandlung Herzog, Wasserburger Bücherstube), im Innkaufhaus, bei Gartner Versandprofi/Post, in den Wasserburger Markthallen und natürlich auch im Stadtarchiv, im Museum (derzeit geschlossen) sowie in der Gästeinfo zum Preis von 9,90€.