Für die Sonderausstellung des Museums Wasserburg – Die Reinlichkeit betreffend! Vom früheren Umgang mit der Hygiene – wurden unsere Archivbestände durchforstet. Letztmals – die Ausstellung ist noch bis zum 1.7.2018 zu sehen – wollen wir diese mit unserer Serie begleiten. Einige Archivalien, die wir hier vorstellen, können auch im Original in der Ausstellung besichtigt werden, die das Museum gestaltet hat!
Aus den Frühzeiten der städtischen Müllentsorgung
Die Kehrrichtabfuhr
Im Jahr 1861 vereinbarte die Stadt mit dem Gassenkehrer und Abdecker Ferdinand Wohlmuth aus Penzing und auf dessen Angebot hin, dass dieser gegen „kostenlose Überlassung des Kehrrichts“ und jährlich „einem Normalklafter weichen Schnittholz“ als Vergütung einmal pro Woche (samstags) und jeweils vor Festtagen die Abfuhr des Straßenkehrrichts mit Fuhrwerk in der Altstadt übernehmen sollte. Es würde nur solcher Kehrricht abgefahren werden, der von den Hausbesitzern überlassen und rechtzeitig zu Haufen zusammengekehrt zur Abfuhr bereitliege, so der Gassenkehrer.
Aktenvermerk/Protokollauszug zur Magistratssitzung: Vertragsschließung zur Kehrrichtabfuhr, 20.12.1861, StadtA Wasserburg a. Inn, II2525.
Die Motivation zur Vertragsschließung geht aus einem Aktenvermerk hervor: In der Magistratssitzung vom 20.12.1861 wurde beschlossen, dass die Kehrrichtabfuhr die beabsichtigte Reinlichkeit auf den Straßen und in der Stadt befördere, außerdem die Bezahlung mit einem Normalklafter Holz, das man ja den eigenen städtischen Waldungen entnehmen könne, „billig“ sei.
Die neue Kehrrichtabfuhr in der Stadt wurde sodann per Anschlag und durch Ausrufen auf den Straßen bekannt gemacht.1
Die Überlassung des Kehrrichts diente als Vergütung. Dies erklärt sich dadurch, dass dieser damals hauptsächlich aus Asche und organischen Stoffen bestand und somit weitere Verwendung als Tierfutter beziehungsweise auch als Dünger finden konnte. Wohlmuth durfte den zusammengetragenen Straßenkehricht jedoch auch zur „Dungstätte am Schlachthaus“ bringen. Für den Abdecker war die Abfuhr ein Nebenerwerb.
In anderen, größeren Städten lässt sich die Kehrrichtabfuhr (oder Vorformen) schon viel früher nachweisen: Seit dem Mittelalter wurde beispielsweise die Bevölkerung Wiens in unregelmäßigen Abständen aufgefordert, die Reinhaltung der Straßen zu beachten, keinen Unrat von den Häusern auf die Gasse zu leeren, kein „unflättiges Wasser" dorthin auszugießen und nach den Marktzeiten keinen Unrat liegenzulassen. Auf Reinlichkeit wurde von der Stadtverwaltung insbesondere auch im Zusammenhang mit sanitären Überlegungen und in der Hoffnung, damit Seuchen verhindern zu können, geachtet. Die Kundmachung vom 14. November 1560 legte fest, dass Hausmist „nicht wie bisher auf offenen Plätzen oder in Winkeln und Gäßchen, auch nicht in Kirchen" heimlich abgelagert werden dürfe, sondern dass er in „Putten, Scheibtruhen oder auf Karren und Wagen aus der Stadt an die ausgezeigten Orte zu bringen" sei. Die ersten Hinweise auf eine planmäßig betriebene Abfallentsorgung stammen dort aus dem 17. Jahrhundert. Durch die Infektionsordnung vom 20. Oktober 1656 wurden Fuhrleute damit betraut, von den Bewohnern den Hauskehricht einzusammeln und diesen abzuführen, womit erstmals von einer geregelten Kehrichtabfuhr gesprochen werden kann.
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Wasserburg war da circa 200 Jahre später dran, obwohl anlassbezogene Bestimmungen zur Reinhaltung der Straßen (z.B. während Pestzeiten des 17. Jahrhunderts) auch hier schon weitaus früher üblich waren.
3Der Verdacht, die Kehrrichtabfuhr könnte der Stadt 1861 in erster Linie angetragen worden sein und weniger auf eigene Initiative der städtischen Verwaltung zurückgehen, bestätigt sich auch in einer anderen Akte: Aus mehreren Verfügungen des Bezirksamtes Wasserburg der 1860er Jahre wird deutlich, dass der Staat die Umsetzung seiner Vorgaben zur „Gesundheits- und Reinlichkeitspolizei“ gegenüber dem Magistrat einfordern musste. Des Öfteren wird die Stadt in den 1860er Jahren erinnert, die Straßenreinigung regelmäßig durchzuführen und den „Unrath“ von den Straßen zu entfernen. Spezieller werden die Korrespondenzen bezüglich der Wasserburger Abtritte: Im Jahr 1863 führten die Abflüsse der stillen Örtchen der Wasserburger Häuser mehrheitlich noch direkt in die sogenannten Reihen (vgl.
Archivalie des Monats April 2018). Von hier aus nahm der Regen die menschlichen Ausscheidungen mit bzw. wurden die Reihen auch nur unregelmäßig „gereinigt“. So floss der ganze stinkende Schlamm „auf die Gassen“. Im Dezember 1863 forderte der Bezirksarzt den Stadtmagistrat auf, den direkten Abfluss der Abtritte über die Reihen und auf die Straße abzustellen. Die Umsetzung nahm einige Jahre in Anspruch.
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Matthias Haupt---
Literatur und Archivquellen:
1) Die Darstellung fußt auf der Auswertung der Archivalie: StadtA Wasserburg a. Inn, II2525 (=II. Alte Registratur, Akten, Stadtmagistrat Wasserburg: Die Straßenreinigung und Kehrrichtabfuhr, 1861-1863).
2) Müllabfuhr, in: Wien Geschichte Wiki, URL:
https://www.wien.gv.at/wiki/index.php?title=M%C3%BCllabfuhr (14.6.2018).
3) Regelungen zum Abstellen der Unsauberkeit auf den Straßen, wie z.B. die Ordnung des Rates der Stadt Wasserburg zum Verhalten während der Pest, 1548, StadtA Wasserburg a. Inn, I1b82.
4) StadtA Wasserburg a. Inn, II1182 (=II. Alte Registratur, Akten, Stadtmagistrat Wasserburg: Straßen-reinlichkeit, 1862-1874).