Stadt Wasserburg am Inn

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Archivalie des Monats

Archivalie des Monats - März 2018

Für die neue Sonderausstellung des Museums Wasserburg – Die Reinlichkeit betreffend! Vom früheren Umgang mit der Hygiene –, die vom 8.3. bis 1.7.2018 gezeigt wird, wurden unsere Archivbestände durchforstet. In den kommenden Monaten wollen wir die Ausstellung mit dieser Serie begleiten. Einige Archivalien, die wir hier vorstellen, können auch im Original in der Ausstellung besichtigt werden, die das Museum gestaltet hat!

„Gesundheitspolicey“
Hygienische Vorschriften zur Vermeidung der Cholera Epidemie

Das Stadtarchiv besitzt mehrere Akten zu Cholera-Epidemien, die Menschen im Verlauf des 19. Jahrhunderts immer wieder geängstigt haben.
Wenn irgendwo in Mitteleuropa eine verdächtige Häufung von Krankheitsfällen aufgetreten ist, dann hat die königliche Staatsregierung die bayrischen Gemeinden aufgefordert, Vorkehrungen zu treffen, dass einer ausbrechenden Seuche begegnet werden konnte. In Wasserburg bestanden solche Vorkehrungen hauptsächlich darin, städtische Gebäude auszuweisen, in denen Verdachtsfälle, akut Erkrankte und Rekonvaleszente streng getrennt voneinander untergebracht werden konnten. Ebenso versuchte der Magistrat, „die Reinlichkeit“, z.B. auf den Straßen, zu verbessern.
In einem „Verruf“ – einer öffentlichen Bekanntmachung – des Stadtmagistrats Wasserburg aus dem Jahr 1831 heißt es: „Nach allen Beobachtungen“ über die „asiatische Cholera“, die man bisher gemacht habe, sei der „menschliche Körper bei einer sehr geregelten Lebensweise und besondern Reinlichkeit“ für die Krankheit am wenigsten empfänglich. So ordnete die Stadt mit Satz 3 der Bekanntmachung an, dass man in jeder Hinsicht höchste Reinlichkeit sowohl am Körper durch Baden und Wechslung der Wäsche, als in den Häusern und auf den Gassen zu pflegen“ habe. Insbesondere wurde verfügt, dass „jeder Unrath auf der Gasse schnell entfernt, wochentlich wenigstens 2 mal alle Gassen gänzlich gekehrt, inner 8 Tagen jede Dunglage aus der Stadt entfernt, und alle Kanäle gereinigt sein müssen, jedoch inner dieser Zeit und für die Zukunft die tägliche Ausfuhr des Dunges des Odels und Unraths, das Gassenkehricht ausgenommen, nur bei Nachtzeit gestattet werden kann.“
Dass die bakterielle Infektionskrankheit zumeist über die Aufnahme verunreinigten Trinkwassers verursacht wurde, wusste man 1831 noch nicht. Dementsprechend finden sich in dem „Verruf“ auch noch keine Hinweise zum Trinkwasser. Wohl aber beugte die Anweisung zum Abkochen von Speisen der Infektion vor, denn diese konnte auch über infizierte Nahrung erfolgen.
Dass man der „Nachtschwärmerei“ entsagen sollte, half bei der Vermeidung der Ansteckung wohl eher nicht. Jedoch konnten andere obrigkeitliche Interessen vor dem Hintergrund der Sorge der Menschen ebenfalls erfolgreich durchgesetzt werden.

"Verruf" [öffentliche Bekanntmachung] des Stadtmagistrats Wasserburg, Vermeidung der Cholera, 1831 StadtA Wasserburg, II1085.

1836 schrieb das Landgericht Wasserburg an den Stadtmagistrat: „Nach einer Mitteilung des hohen Präsidiums der königlichen Regierung nimmt unter den gegen die Cholera zu ergreifenden Vorsichtsmaßregeln die Fürsorge für gutes und gesundes Trinkwasser und für die Erhaltung der öffentlichen Brunnen in einem den Anforderungen der Gesundheits-Polizei entsprechenden Zustande eine der ersten Stellen ein, da nach allen Erfahrungen schlechtes und ungesundes Trinkwasser als ein wesentliches Beförderungs-Mittel der Cholera und der choleraähnlichen Krankheits-Erscheinungen zu betrachten ist."
Neben der Bedeutung sauberen Trinkwassers bei der Vermeidung von Krankheiten treten seit den 1790er Jahren medizinisch-funktionale Leichenhäuser, welche die zunehmenden staatlichen hygienischen Bestimmungen als funktionale Zweckbauten durch ihre Bauweise unterstützten. Ebenso vollzog sich eine Ästhetisierung von Friedhofsanlagen.

Architekturzeichnung zum Bau des Leichenhauses Wasserburg, ca. 1833-1837, StadtA Wasserburg, II1157.
Architekturzeichnung zum Bau des Leichenhauses Wasserburg, ca. 1833-1837, StadtA Wasserburg, II1157.

Das gewachsene hygienische Bewusstsein der Zeit verhinderte mehr und mehr, dass Aufbahrungen der Toten in privaten Räumen zugelassen wurden.
Denn hiermit waren Infektionsmöglichkeiten verbunden und die Gefahr der Verbreitung von Epidemien auf diesem Weg war groß. Die Nutzung von Leichenhallen war zunächst freiwillig. Anders verhielt es sich jedoch nach der Fertigstellung eines neuen Leichenhauses in Wasserburg im Jahr 1837. Bei ansteckenden Krankheiten wie Ruhr, Pocken, Scharlach, Cholera oder Diphtherie mussten die Toten in die Leichenhalle eingeliefert werden.
Bezeichnenderweise finden sich im Zusammenhang der Akten zur Vermeidung der Cholera auch Belege zum Bau eines neuen Leichenhauses in Wasserburg. Die Verbindungen oder die Verwandtschaft der Thematik spiegelt sich also auch in einer gemeinsamen Bearbeitung der Fragestellungen ‚Cholera‘ und ‚neues Leichenhaus‘ in einem Verwaltungsakt wider.
Seit 1833 erfolgte die Planung des neuen Leichenhauses auf dem Wasserburger Friedhof. Der Bau wurde 1837 durch Bauwerkmeister Simon Millinger realisiert.
Funktionseinheiten waren: Küche; Wachtzimmer; Halle; Leichensaal; Sektionszimmer; Behältnis (Leichenwagen). Im Jahr 1839 wurde eine Ordnung für die Bestattungen im Zusammenhang mit der Fertigstellung eines neuen Leichenhauses verabschiedet. In der Einleitung hieß es: „Mit großem Kostenaufwande hat man endlich glücklich die durch die hohe Staatsregierung angeordnete Aufgabe gelöst, und ein Leichenhaus samt der benötigten Zugehör hergestellt, welches allen Anforderungen der Construction sowohl, als der Polizey zu entsprechen vermag.“

Matthias Haupt

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Literatur und Archivquellen:

Ludwig SCHEIDACHER, Ohne Wasser und Strom geht gar nichts. Die Geschichte der städtischen Versorgungsbetriebe in Wasserburg a. Inn (Heimat am Inn 22/23), 2004.

StadtA Wasserburg, II1085, (=Verordnungen, u.a. mit Anordnung zur Vermeidung der Cholera, 1816-1857).

StadtA Wasserburg, II1157 (=Erweiterung und Erneuerung des Friedhofs im Hag, u.a. mit obrigkeitlicher Anordnung zum Bau von Leichenhäusern zur Vermeidung der Cholera, 1820-1878).