Im Kulturportal bavarikon haben wir in einem mehrjährigen Projekt das Alte Archiv der Stadt Wasserburg vollständig online zugänglich gemacht.
Nun wurde auch die Gliederung des Bestands übertragen, welche in diesem Portal in "Teilsammlungen" dargestellt wird. Diese werden jeweils in kurzen Bestandsbeschreibungen erläutert.
Die Nutzenden erhalten damit eine inhaltliche Einführung in die Teilbestände, zu denen systematisch navigiert werden kann.
In unserer Reihe "Archivalie des Monats" stellen wir die verschiedenen "Sammlungen" vor...
Rechte und Pflichten der Bürger
Die rund 1.500 Archivalien umfassende Gruppe der Kauf-, Tausch-, Schenkungs- und Lehenssachen sowie die Gruppe des Schuldenwesens mit rund 500 zugeordneten Archivalien gehören zu den umfangreichsten Teilbeständen dieser Sammlung. Während unstrittige Rechtshandlungen wie zu beglaubigende Kaufsachen nicht notwendigerweise vor Gericht, sondern vor Zeugen "zwischen den vier wenden" aber auch "auf offener Schranne" und in vielen Fällen unter Beteiligung des Stadtschreibers bzw. Stadtrichters zu Urkunde gebracht werden (z.B. StadtA WS, I1a95), ist bei den strittigen Rechtssachen regelmäßig der Akt der Rechtsprechung durch Stadt- und/oder Landrichter gefordert (z.B. StadtA WS, I1a127).
Die Aktenüberlieferung Korporationen und Zünfte ist Spiegel der Aufsichts- und Ordnungsfunktion des Rates der Stadt über die sich selbst verwaltenden Zünfte (z.B. StadtA WS, I1b327) aus der auch die Zunftordnungsüberlieferung resultiert.
Die urkundlichen Geburts- und Herkunftsnachweise (z.B. StadtA WS, I1a711) stehen im Vorfeld und im Zusammenhang der Bürgeraufnahmen, zu denen einige formierte Akten vorliegen (z.B. StadtA WS, I1b36-T1), deren Rechtsaktnachweise jedoch systematisch Teil der Ratshandlungen und somit der Ratsprotokolle sind. Ältere Verzeichnisse verweisen auf die in den Stadtkammerrechnungen und in Ratsprotokollen enthaltenen Bürgeraufnahmen (Bürgermatrikel) für den Zeitraum von 1447 bis 1867 (StadtA WS, Av1).
Die Aufgabe des Rates, Verlassenschafts-, Erbschafts- und Heiratsgutangelegenheiten "von magistrats und obrigkheit wegen" zu begleiten, wird vielfach in Erbvergleichen und Erbeinungen offenbar (z.B. StadtA WS, I1a128), die aber auch strittig vor Gericht verhandelt werden können. Die Nachlass- und Inventaraufnahme durch den Rat (z.B. StadtA WS, I1c10) gehört ebenso zu diesem Wirkungskreis wie die Überwachung der von Bürgern errichteten Testamente.
In der Vormundschaftsverwaltung, die häufig in Folge einer Erbschaftsangelegenheit stehen kann, sind das Rechnungswesen (z.B. StadtA WS, I1b799) oder die urkundliche Entlassung aus der Vormundschaft hervorzuheben (z.B. StadtA WS, I1a2370).
Auch die Bürgschaften stehen nicht selten im Zusammenhang mit Erbschaftssachen.
Die Liste der behandelten Straftaten der Gruppe Kriminalia, Strafrechtliches, Soziale Ordnung ist lang: Hier finden sich Diebstahl, Raub, Einbruch, Wilderei, Ehebruch, Abtreibung, Selbstmord, Mord, Totschlag, Kirchenraub, Körperverletzung, Rauferei, uneheliche Schwangerschaft, Vergewaltigung, Trunkenheit, Beleidigung, Konkubinat, Korruption, Prostitution, "Schatzgraben" und Zauberei. Auch Dokumente, welche mit der strafrechtlichen Verfolgung im Zusammenhang stehen, wie Steckbriefe, Berichte über Verhöre und Folterungen von Gefangenen, Hinrichtungen und Gefängnisstrafen sind erhalten. Daneben wird am Bestand die frühneuzeitliche Sozialdisziplinierung sichtbar: Verbote verschiedener Amüsements (Fasching, Tanz, Ansingen) oder Untersuchungen wegen unterlassenem Gottesdienstbesuch und ungebührlichem Lebenswandel zählen hierzu.
Die Teilsammlungen/Trefferlisten dieses Bestandes sind: