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Amtliche Bekanntmachungen

der Stadt Wasserburg a. Inn

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2024

[Artikel vom 18.07.2024]

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Rosenheim hat gemäß § 196 Baugesetzbuch und der Gutachterausschussverordnung bzw. den Vorgaben der Finanzverwaltung die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 (Hauptfeststellungszeitpunkt) ermittelt.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken mit weitgehend übereinstimmenden Merkmalen zu Art und Maß der Nutzbarkeit und im Wesentlichen gleichen allgemeinen Wertverhältnissen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Lagemerkmalen.

Die Bodenrichtwerte liegen bei der Stadt Wasserburg a. Inn vom 05.08.2024 bis einschließlich 06.09.2024 öffentlich zur Einsichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten aus (Rathaus, Marienplatz 2, Stadtbauamt, Zimmer 31).

Bodenrichtwertauskünfte können über das Online-Portal BorisBayern (www.borisbayern.de) oder bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Rosenheim, Wittelsbacherstraße 53, 83022 Rosenheim, E-Mail: gutachterausschuss@lra-rosenheim.de gegen Gebühr angefordert werden.

Urheberrechtshinweise:

Die Bodenrichtwertsammlung unterliegt dem Urheberrechtsgesetz. Danach steht dem Gutachterausschuss für den Landkreis Rosenheim das ausschließliche Recht zu, die Bodenrichtwertsammlung insgesamt oder einen nach Art und Umfang wesentlichen Teil davon zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Abschriften einzelner Daten – während der Dauer der Auslegung – sind grundsätzlich für den privaten Gebrauch möglich. Nicht zum privaten Gebrauch zählen die Verwendung für gewerbliche oder öffentliche Zwecke oder zum sonstigen eigenen Gebrauch wie z.B. die eigene Verwendung durch juristische Personen, Behörden, Institutionen, Unternehmen oder Angehörige freier Berufe.

Die Herausnahme von Daten während der Auslegung der Bodenrichtwerte erfolgt auf eigene Verantwortung und ersetzt keine amtliche Bodenrichtwert-Auskunft. Bei missbräuchlicher Verwendung der Daten trifft die Haftung den Verwender. Eine amtliche Bodenrichtauskunft ist ausschließlich über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bzw. über das Internetportal Boris-Bayern erhältlich.

Weitere Informationen

Mitteilungsblatt

Die ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Wasserburg a. Inn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt, den Wasserburger Heimatnachrichten

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des Stadtrats und seiner Ausschüsse finden Sie im Sitzungskalender

Ausschreibungen

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