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Willkommen bei uns
in Wasserburg am Inn !
der Stadt Wasserburg a. Inn
[Artikel vom 21.02.2024]
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 25.01.2024 den Haushalt 2024 beschlossen. Das Landratsamt Rosenheim als Rechtsaufsichtsbehörde hat die erforderliche Genehmigung mit Schreiben vom 14.02.2024 erteilt. Die Haushaltssatzung wird nachstehend zur Erlangung der Rechtswirksamkeit amtlich bekannt gemacht:
Haushaltssatzung der Stadt Wasserburg a. Inn
für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Wasserburg a. Inn folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 49.158.800,00 EUR
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.202.400,00 EUR
ab.
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 600.000,00 EUR festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes wird auf 900.000,00 EUR festgesetzt.
§ 3
(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 2.505.000,00 EUR festgesetzt.
(2) Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 380 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 380 v.H.
2. Gewerbesteuer 380 v.H.
§ 5
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 4.000.000,00 EUR festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes wird auf 2.000.000,00 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Wasserburg a. Inn, 21.02.2024
STADT WASSERBURG A. INN
Werner Gartner
2. Bürgermeister
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan können gemäß Art. 65 Abs. 3 und Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung im Rathaus, Zimmer Nr. 21 zu den allgemeinen Geschäftszeiten der Stadtverwaltung oder im Internet unter www.wasserburg.de eingesehen werden.
Bekanntmachung in den Wasserburger Heimatnachrichten 05/24 vom 08.03.2024
Die ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Wasserburg a. Inn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt, den Wasserburger Heimatnachrichten
des Stadtrats und seiner Ausschüsse finden Sie im Sitzungskalender
Informationen zu Vergabeverfahren finden Sie hier