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Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Bestellung einer Bierkellerführung in den Wasserburger Sommerbierkellern in Wasserburg a. Inn

§ 1 Vertragsbeziehungen und Zustandekommen, Geltung dieser AGB
Der Vertrag über die Durchführung einer Bierkellerführung kommt direkt mit dem Heimatverein Wasserburg am Inn, Abt. Kellerfreunde zustande. Die Stadt Wasserburg a. Inn ist lediglich Vermittlerin von Bierkellerführungen an Einzelgäste und Gruppen.
Die nachfolgenden Punkte gelten sowohl für den Vermittlungsvertrag zwischen dem Besteller/der Bestellerin (nachfolgend Gast) und der Stadt Wasserburg a. Inn sowie für das Rechtsverhältnis zwischen dem Gast und dem von der Stadt Wasserburg a. Inn vermittelten und durchführenden Heimatverein Wasserburg a. Inn, Abt. Kellerfreunde.
Die genannten Verträge kommen erst mit der Annahme durch den Heimatverein Wasserburg, vertreten durch die Stadt Wasserburg a. Inn, bzw. die Stadt Wasserburg a. Inn in Form einer schriftlichen Buchungsbestätigung zustande. Bis zum Erhalt dieser Bestätigung besteht kein Rechtsanspruch auf Durchführung der Bierkellerführung. In der Buchungsbestätigung werden verbindlich Thema, Datum, Uhrzeit, Treffpunkt, Gruppenstärke und Preis der Bierkellerführung angegeben. Die Buchung bedarf keiner konkreten Form, erfolgt im Regelfall jedoch schriftlich und mit Angabe aller nötigen Kontaktdaten. Mit schriftlicher oder mündlicher Buchung akzeptiert der Gast die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Bestellung einer Bierkellerführung in der Stadt Wasserburg a. Inn.
Erfolgt die Buchung durch einen als Gruppenauftraggeber bezeichneten Dritten, so ist dieser alleiniger Besteller und Partner beider Verträge, soweit er nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftlicher Vertreter der späteren Teilnehmer auftritt. Den Gruppenauftraggeber trifft in diesem Fall die volle Zahlungspflicht bezüglich der vereinbarten Vergütung oder eventueller Rücktrittskosten.

§ 2 Leistungen und Preise
Die Stadt Wasserburg a. Inn vermittelt einen Bierkellerführer/eine Bierkellerführerin nach eigenem Ermessen unter Einbeziehung der Wünsche des Bestellers. Ein Rechtsanspruch auf die Durchführung der Bierkellerführung durch eine bestimmte Person besteht nicht.
Auch im Falle einer Benennung oder Vereinbarung einer bestimmten Person bleibt es vorbehalten, diese im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes durch einen anderen geeignete/n Kellerführer/in bzw. Vortragende/n zu ersetzen.
Die geschuldete Leistung der Bierkellerführung besteht aus der Durchführung der Führung entsprechend der Leistungsbeschreibung und ggf. den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen. Die Leistungsbeschreibung ist der Broschüre „Wasserburger Erlebnisführungen“ bzw. den Erklärungen auf der Webseite www.wasserburg.de/bierkatakomben zu entnehmen. Angaben zur Dauer von Führungen sind Circa-Angaben. Sollten Änderungen oder Ergänzungen zur Leistung vor und während der Führung gewünscht werden, muss dies im Einverständnis mit der durchführenden Person und dem Gruppenverantwortlichen im Rahmen der örtlichen und zeitlichen Möglichkeiten geklärt werden.
Zu bezahlen sind grundsätzlich alle bestellten und schriftlich bestätigten Leistungen. Auf Umbuchung einer bereits schriftlich bestätigten Bierkellerführung besteht kein Anspruch, diese kann durch die vermittelnde Stadt Wasserburg a. Inn nur nach tatsächlich bestehender Verfügbarkeit gewährt werden. Der Gast hat jedoch das Recht, bei Verhinderung ersatzweise eine andere Person seine gebuchte Tour wahrnehmen zu lassen.
Etwaige Eintrittsgelder, Parkgebühren, Beförderungskosten oder Verpflegungskosten sind nicht im Preis enthalten und werden direkt vor Ort vom Gast selbst bezahlt.
Die vereinbarte Leistung umfasst insbesondere nicht die Beaufsichtigung von Kindern, Schulklassen, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen sowie die Beaufsichtigung von Gegenständen, die Gäste zu einer Bierkellerführung mitbringen. Bei minderjährigen Teilnehmern hat der Gast zu gewährleisten, dass eine entsprechende Aufsichtsperson an der Führung teilnimmt. Gäste mit Gehbehinderungen, körperlichen Gebrechen und Rollstuhlfahrer sind gehalten, dies bereits bei Anfrage für eine Bierkellerführung anzuzeigen.
Eine gebuchte Bierkellerführung umfasst bis zu 20 Personen, sollte diese Teilnehmerzahl unterschritten werden, kann kein Nachlass gewährt werden.

§ 3 Zahlungsmodalität
Für jede vermittelte Führung fällt das vereinbarte Honorar gesondert an. Das Entgelt ist vorab zu überweisen. Nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache kann das Führungshonorar zu Beginn der Bierkellerführung in bar an den Vortragenden im Raum der Multimedia Vorführung bezahlt werden, soweit gewünscht auch gegen Ausstellung einer Quittung. Schecks oder Kartenzahlung können nicht angenommen werden.

§ 4 Verspätungsrisiko
Die durchführenden Personen der Kellerfreunde sind verpflichtet, eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Führung einzuhalten. Nach Ablauf von 30 Minuten steht es ihr frei, weiter zu warten oder die Gruppe als „nicht erschienen“ zu betrachten. Die vereinbarte Vergütung wird, soweit bereits bezahlt wurde, nicht rückerstattet. Ein Anspruch auf Nachholung der Bierkellerführung besteht nicht.
Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Gäste besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Bierkellerführung. Ein verspäteter Führungsbeginn kann vom durchführenden Kellerführer/in abgelehnt werden, wenn die Verschiebung objektiv unmöglich oder unzumutbar ist. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch des Gastes gilt die Führung als abgehalten.
Während der Öffnungszeiten der Touristinfo der Stadt Wasserburg a. Inn (Mai bis September: montags bis freitags 9.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr sowie samstags 9.30 bis 14 Uhr, Oktober bis April: montags bis freitags 9.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr) hat der Gast im Falle seiner Verspätung diese unter der Nummer +49 (0) 8071 105-22 anzuzeigen. Der Gast wird gebeten, mindestens 60 Minuten vor Führungsbeginn die Touristinfo zu benachrichtigen und den voraussichtlichen Zeitpunkt des verspäteten Eintreffens mitzuteilen.

§ 5 Anpassungsrecht und Recht auf Abbruch durch den Stadtführer/die Stadtführerin
Die Führungen finden bei jeder Witterung statt. Zur Abwehr von Gefahren, die sich aufgrund ungünstiger Witterungs- oder Wegebedingungen ergeben können, kann der Kellerführer nach eigenem Ermessen die Route vom Vortragsraum zum Eingang der Bierkatakomben gestalten. Ebenso ist der Bierkellerführer berechtigt, die Führung an geänderte Rahmenbedingungen, z.B. Gruppengröße anzupassen. Ein Erstattungsanspruch des Gastes entsteht hieraus nicht. Sollten sich jedoch aus unvorhersehbaren Gefahren für Leib und Leben ergeben, so kann der Kellerführer die Führung, in Absprache mit der Gruppe, abbrechen. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Zahlung eines anteiligen Honorars in Bezug auf die Dauer der Führung vor dem Abbruch.
Der/Die Kellerführer/in ist insbesondere berechtigt, die Führung zu verweigern oder abzubrechen, wenn der Gast die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält, so bei unangemeldeter Überschreitung der maximalen Gruppengröße, bei Beschädigung der Exponate oder die Durchführung unzumutbar wird, z.B. durch alkoholisierte Gäste oder bei Kinder- und Jugendgruppen ohne mindestens eine entsprechende während der Führung anwesende Aufsichtsperson. Der Anspruch auf das Führungshonorar bleibt dabei bestehen.
Die Verwender (die Stadt Wasserburg bzw. der Heimatverein bzw. Kellerführer/Vortragende) behalten es sich vor, eine Veranstaltungsbuchung ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren vollständig zurückerstattet.

§ 6 Kündigung
Bis fünf Werktage vor der Bierkellerführung ist die Kündigung der bestellten Bierkellerführung kostenfrei möglich. Bei Nichterscheinen zum schriftlich bestätigten Termin oder Ausfall am selben Tag sind 100 % des Honorars zu entrichten.
Die Kündigungserklärung ist an die Touristinfo der Stadt Wasserburg a. Inn als Vertreterin des Kellerführers/der Kellerführerin zu richten (Öffnungszeiten Mai bis September: montags bis freitags 9.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr sowie samstags 9.30 bis 14 Uhr, Oktober bis April: montags bis freitags 9.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr).
Eine Kündigung bedarf keiner bestimmten Form, eine schriftliche Kündigung wird jedoch dringend empfohlen.

§ 7 Haftungsbegrenzung
Die Stadt Wasserburg a. Inn als bloße Vermittlerin haftet nicht für Leistungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit der durchgeführten Bierkellerführung, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Abwicklung der Vermittlung.
Es besteht keine Haftung für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter empfohlen oder vermittelt werden (z.B. Bahn-, Bus oder Taxiunternehmen, gastronomische Betriebe, Museums- oder Ausstellungsbesuche).
Haftungsansprüche gegen die Stadt Wasserburg und/oder den Heimatverein Wasserburg a. Inn und dessen Kellerführer/Vortragende sind auf vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen beschränkt.
Für Pflichtverletzungen aufgrund einfacher Fahrlässigkeit haften die Verwender - außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Die Haftung ist in diesem Fall begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Verwender. Unberührt bleiben ferner sonstige gesetzlich zwingend vorgesehene Haftungsansprüche.

§ 8 Anzeigepflicht
Der Besteller ist verpflichtet, etwaige Mängel der Bierkellerführung sofort gegenüber dem Kellerführer/in anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Etwaige sich aus mangelhaften oder unvollständigen Leistungen des Kellerführers/der Kellerführerin ergebende Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.

§ 9 Fotos, Film- und Videoaufnahmen
Fotos, Film- und Videoaufnahmen von der Führung sind nur nach vorheriger Rücksprache mit dem jeweiligen Bierkellerführer zulässig. Alle Führungen sind geistiges Eigentum des Heimatvereins und des Kellerführers/der Kellerführerin und urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung von aufgezeichnetem Führungstext ist daher unzulässig.

§ 10 Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz nach Art 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Stadt Wasserburg a. Inn
Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten aus der Buchung einer Bierkellerführung ist die Stadt Wasserburg a. Inn, Marienplatz 2, 83512 Wasserburg a. Inn, Tel:+49 (0) 8071 105-0 (FAX: 105-70, info@wasserburg.de).
Die Daten werden zur Weitergabe an den Heimatverein Wasserburg erhoben. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO. Weitere Informationen erteilt der zuständige Sachbearbeiter oder der behördliche Datenschutzbeauftragte, der unter datenschutz@wasserburg.de erreichbar ist.
Die personenbezogenen Daten werden an den Heimatverein Abt. Kellerfreunde weitergegeben, der mit der Durchführung der vom Gast gebuchten Bierkellerführung beauftragt wird. Die Daten werden nach der Erhebung für zwei Jahre gespeichert. Mit der Anfrage auf Buchung einer Führung erklärt sich der Gast mit der Erhebung und Verarbeitung der Daten zu diesem Zweck einverstanden.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen dem Gast folgende Rechte zu:
Werden die personenbezogenen Daten verarbeitet, so hat der Gast das Recht, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht dem Gast ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kann der Gast die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn der Gast in die Datenverarbeitung eingewilligt hat oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatischer Verfahren durchgeführt wird, steht dem Gast gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollte der Gast von seinen oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Die Einwilligung in die Verarbeitung der Daten durch die Stadt Wasserburg a. Inn kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerspruch erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt.

§ 11 Sonstiges
Auf die hier geregelten Rechtsverhältnisse findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart worden wäre, sofern die Vertragsparteien die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten.

Stand: Januar 2023
Touristinfo Wasserburg a. Inn
Marienplatz 2
83512 Wasserburg a. Inn
Tel.: +49 (0) 8071 105-22
Fax: +49 (0) 8071 105-21
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