Lärmschutz
Lärmschutzverordnung
Den Nachbarn zuliebe...
Überall rattern und surren vor allem in den Sommermonaten Rasenmäher, Häcksler, Heckenscheren und andere Gartengeräte. In der Lärmschutzverordnung der Stadt ist geregelt, zu welchen Zeiten ruhestörende Arbeiten durchgeführt werden dürfen bzw. wann nicht.
Zu folgenden Zeiten dürfen keine sogenannten „Ruhestörenden Haus- und Gartenarbeiten“ durchgeführt werden:
- an Sonn- und Feiertagen
- werktags zwischen 19 und 7 Uhr
- Montag bis Freitag zwischen 12 und 13 Uhr
- Samstag nach 15 Uhr.
Nur gewerbliche Dienstleister unterliegen diesen Zeiten nicht.
Rechtliche Grundlage
Rechtsgrundlage ist insbesondere die Lärmschutzverordnung (LSchVO) der Stadt Wasserburg a. Inn.