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[Artikel vom 29.04.2020]
Schutzaßnahmen bis 10. Mai 2020 verlängert - Änderungen insbesondere bei Gottesdiensten, Versammlungen und Ladengeschäften
Die Bayerische Staatskanzlei berichtet aus der aktuellen Kabinettssitzung:
Die bisher geltenden Schutzmaßnahmen und Beschränkungen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie sind bis 3. Mai 2020 befristet. Der Ministerrat hat den Plänen des Gesundheitsministeriums, dass die Maßnahmen zunächst um eine Woche bis 10. Mai 2020 verlängert werden, zugestimmt. Die kurze Verlängerung soll etwaige Anpassungen nach den Gesprächen zwischen den Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin zum 11. Mai ermöglichen. Zusätzlich zur grundsätzlichen Verlängerung der Maßnahmen werden insbesondere folgende Punkte neu geregelt bzw. geändert:
Gottesdienste sind ab 4. Mai 2020 unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
Versammlungen sind ab 4. Mai 2020 unter folgenden Voraussetzungen zulässig:Maximale Teilnehmerzahl: 50.
Ladengeschäfte dürfen ab morgen, 29. April, unter folgenden Voraussetzungen öffnen:
Friseur- und Fußpflegebetriebe dürfen ab 4. Mai 2020 wieder öffnen. Ebenso uneingeschränkt dürfen Physiotherapeuten tätig werden. Auch für diese Berufsgruppen gilt künftig insbesondere die Maskenpflicht.
Bei der Maskenpflicht im ÖPNV wird klargestellt, dass dies auch im Rahmen der Schülerbeförderung gilt.
Im Übrigen bleibt es bei den bisherigen Regelungen (Ausgangsbeschränkungen, Besuchsverbote, Betriebsverbote, Maskenpflicht beim Einkauf sowie im ÖPNV).
Auch die Einreise-Quarantäneverordnung wird bis 10. Mai verlängert.
Amtsblatt der Stadt Wasserburg a. Inn sind die Wasserburger Heimatnachrichten