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Musikpädagogisches Institut

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Im Jahre 1974 hat die städtische Musikschule in den Räumen des ehemaligen Landratsamtsgebäudes Wasserburg auf der Burg ihre Arbeit aufgenommen. Es waren zumeist einheimische Lehrkräfte und hier insbesondere Ausbilder der Wasserburger Stadtkapelle, die sich bereit erklärten, den Unterricht nebenamtlich durchzuführen. Dazu gesellten sich im Laufe der Zeit zahlreiche Musikstudenten aus Salzburg oder München, die größtenteils, wenn nicht eine berufliche musikalische Verpflichtung andernorts eine Veränderung notwendig machte, heute noch zum Lehrerstamm zählen.

Nach Zwischenstationen im früheren städtischen Krankenhaus Im Hag und in der Grundschule am Gries bezog die Stadt Wasserburg a. Inn die neuen Räumlichkeiten im ehemaligen Schülerheim an der Salzburger Straße. In diesem "Bürgerhaus" oberhalb des Luitpold-Gymnasiums hat die städtische Musikschule im 2. Obergeschoss ihre ständige Bleibe gefunden. Die Verwendung der Bezeichnung "Musikschule" wurde der Stadt Wasserburg a. Inn von der Regierung von Oberbayern mit Urteil vom 28.01.2002 des Verwaltungsgerichtes München untersagt.

In dem von der Stadt mit erheblichem Kostenaufwand renovierten Gebäude befinden sich neben den sieben Unterrichtsräumen des Musikpädagogischen Institutes auch ein größerer Veranstaltungssaal mit zwei Mehrzweckräumen im Erdgeschoss. Außerdem beherbergt das "Bürgerhaus" auch die Volkshochschule Wasserburg, die ab dem Schuljahr 2010/2011 nach einer mehrmonatigen Übergangsphase von der Stadtverwaltung nach entsprechender Beschlussfassung des Stadtrates die Geschäftsführung des Musikpädagogischen Instituts (MPI) sowie die individuelle Unterrichtsvermittlung übernommen hat. Die Stadt Wasserburg a. Inn stellt hierzu nach wie vor ohne Gebührenumlegung die Unterrichtsräume im "Bürgerhaus" zur Verfügung. Diese Organisationsform wird sich auch in Zukunft bewähren.


Unser Angebot:

Das Musikpädagogische Institut der Stadt Wasserburg a. Inn wird zusammen mit den zahlreichen haupt- und nebenamtlichen Lehrkräften auch weiterhin bemüht sein, in den Fächern:

einen qualifizierten Musikunterricht anzubieten.


Gebühren:

Die Bezahlung der Unterrichtsgebühren erfolgt über 12 Monate und unmittelbar an die Lehrkräfte. Die Ferienregelung an allgemeinbildenden Schulen gilt auch für das Musikpädagogische Institut. Geringfügige Erhöhungen der Unterrichtsgebühren sind möglich. Es existiert ein Familientarif und eine Ermäßigung bei gleichzeitiger Belegung mehrerer Fächer. Die Rabattgewährung erfolgt am Ende eines Musikschuljahres auf Antrag.

Einzelunterricht
1 Wochenstunde (45 Min.) mtl. 75,- EUR
1 Wochenstunde (30 Min.) mtl. 54,- EUR

Gruppenunterricht:
Bei 2 Personen 1 Wochenstunde (45 Min.)   mtl. 42,- EUR
Bei 3 Personen 1 Wochenstunde (45 Min.)   mtl. 35,- EUR


Anmeldung:

Zum 1. September 2010 ging die organisatorische Leitung an die Volkshochschule Wasserburg a. Inn über, Telefon 08071 4873.

Anmeldeformular (PDF-Datei, 33 KB)


 

Stadt Wasserburg