Sanierung als Daueraufgabe
Dr. Martin Geiger: Stadtsanierung als Daueraufgabe
Altstadt Wasserburg am Inn, Luftbild vor 1905
Vor nunmehr 20 Jahren, also drei Jahre nach Inkrafttreten
des Städtebauförderungsgesetzes und ein Jahr nach
Inkrafttreten des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes hat die
Stadt Wasserburg am Inn damit begonnen, die sogenannte
„Altstadtsanierung" systematisch vorzubereiten und
durchzuführen. Den Begriff "Altstadtsanierung« mit
Inhalten zu füllen und die erforderlichen Maßnahmen des
Umbauens und Ergänzens, der Modernisierung und der
Renovierung, des Konservierens und des Neubaues, der
Nutzungsänderungen und der Verkehrslenkung, der
Stadtbildgestaltung und Nutzungssteuerung planerisch zu
erfassen und sinnvoll zu koordinieren, ist seit 20 Jahren
Aufgabe und Ziel dieser Tätigkeit. Es ist angebracht, nach
zwei Jahrzehnten zu überprüfen, ob der eingeschlagene Weg
die vorgegebenen und in Aussicht genommenen Ziele erreichte
und ob für die Zukunft Kurskorrekturen angebracht sind.
Diese Broschüre (Der Text wirde im Zusammenhang mit einer
Broschüre erstmals veröffentlicht) soll dem Leser die
Möglichkeit geben, sich kritisch abwägend ein eigenes
Urteil über Sanierungsmaßnahmen zu bilden, sich aber auch
bewusst zu machen, wie grundlegend sich die Basis des
kommunalen und privaten Handelns im Altstadtbereich
Wasserburgs durch die ausgeführten Strukturmaßnahmen seit
1974 verändert hat.
Es zeigte sich schon im Laufe der vorbereitenden
Untersuchungen, dass eine Altstadtsanierung in Wasserburg am
Inn weit mehr bedeutet, als Fassadengestaltung und
Entkernung, Das Städtebauförderungsgesetz konnte zunächst
nur einen formalen Rahmen bieten, in den vor allem die
funktionalen Mängel der Stadtstruktur unter dem vorrangigen
Gesichtspunkt des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zu
stellen waren. Dabei zeigte sich einmal mehr, dass das
äußere Erscheinungsbild einer Stadt auch Ausdruck ihrer
inneren Verfassung ist. In Zeiten wirtschaftlichen
Niedergangs oder politischer Indoktrination verkamen und
verkommen historisch gewachsene Strukturen; Zeiten des
Überflusses und der Intoleranz äußern sich nicht zuletzt
in der Maßlosigkeit ihrer Architektur. So verdankt auch die
Altstadt von Wasserburg am Inn ihren überdurchschnittlichen
Erhaltungszustand vor allem ihrer Strukturschwäche im 19.
und in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts. Die Tatsache,
dass die weit überwiegende Zahl innerstädtischer Gebäude
durch die Eigentümer bewohnt werden, begrenzte den
bautechnischen Sanierungsbedarf. Andererseits befanden sich
ehemals bedeutende städtische Liegenschaften (Altes
Krankenhaus, ehemaliges Spitalgebäude, Danninger-Anwesen,
ehemalige Kaserne, Alte Realschule) durch die eingetretenen
Funktionsverluste in einem teilweise desolaten Zustand.
Nach dem Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen wurden
daher zwei Maßnahmenkomplexe für vordringlich gehalten:
- Die offenkundigen und erkannten Mängel der Infrastruktur sollten unter Einsatz öffentlicher Fördermittel vorrangig beseitigt und damit den Grundstückseigentümern die Möglichkeit eröffnet werden, durch private Investitionen die vorhandene Substanz dem Funktions- und Bedeutungswandel anzupassen.
- Als erste bauliche Erneuerungsmaßnahmen waren innerhalb festgelegter Sanierungsgebiete überschaubare Maßnahmen am Beispiel öffentlicher und privater Gebäude durchzuführen, um auch die wirtschaftliche Dimension der Finanzierungsanreize in der Praxis vorführen zu können.
Die Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur konzentrierten sich im einzelnen auf die Schwerpunkte
- Hochwasserschutz
- Lenkung des fließenden Verkehrs mit dem Ziel der Verkehrsverringerung und -entflechtung
- Organisation des ruhenden Verkehrs
- Verkehrsberuhigung durch Umbau des Straßenraumes
- Vervollständigung der Stadtentwässerung.
Gerade bei diesen Maßnahmen zeigte sich der ungewöhnliche
Koordinationsbedarf und die Komplexität des Vorhabens
"Altstadtsanierung". Die Hochwasserfreilegung war
beispielsweise Voraussetzung für eine sinnvolle Nutzung und
Gestaltung weiterer Bereiche des Altstadtgebiets nicht nur
im Erdgeschoss und Kellerbereich der Gebäude, sondern auch
in der Funktionszuweisung dieser Gebiete. Sie war umgekehrt
nur durchführbar unter Berücksichtigung denkmal- und
landschaftspflegerischer Maßnahmen einerseits, der
technischen Durchführung umfangreicher
Stadt-Entwässerungsmaßnahmen (Inndüker,
Altstadtringsammler, Überhebepumpwerke, hochwassersicheres
Regenrückhaltebecken) andererseits. Vergleichbares galt
erst recht im Bereich des Straßenverkehrs. Mit den
ergriffenen Maßnahmen wurden Voraussetzungen dafür
geschaffen, daß der gesamte Durchgangsverkehr - auch soweit
er nach dem Bau der Umgehungsstraße im Zuge der B 304 noch
die Altstadt belastet - in Zukunft abgehalten werden kann.
Ergänzend dazu wurden in der Salzsenderzeile - als erste
Verkehrsberuhigungsmaßnahme waren seinerzeit der
Kirchhofplatz und die untere Schustergasse neu gestaltet und
verkehrsfrei gemacht worden - Verkehrsberuhigungsmaßnahmen
durchgeführt.
Spital, Brucktor und "Pensionat II" vor 1929
Hochwasser 1940 in der Bahnhofstraße
Die Zahl der Gebäudesanierungen und -modernisierungen
nahmen parallel zum Ausbau der Infrastruktur kontinuierlich
zu. Allerdings verliefen diese Entwicklungen nicht alle
problemlos. Vor allem musste festgestellt werden, dass sich
Sanierung und Modernisierung oftmals den Vorstellungen und
Gesetzen herkömmlicher Planung entziehen. Die
Unwägbarkeiten, die sich in der alten Bausubstanz
verbergen, lassen sich oftmals nicht von Planungsfehlern,
unzureichenden Bestandsermittlungen, Nachlässigkeiten und
bewusst ungenauen Darstellungen unterscheiden. Jedenfalls
erfordert die tatsächliche Abwicklung der Einzelvorhaben
von den beteiligten Fach- und Genehmigungsbehörden ein
ungewöhnliches Maß an Flexibilität und Toleranz, aber
auch an Fachkenntnis und Sachverstand. Die Reibungsflächen
sind vorprogrammiert, Konflikte unausweichlich.
"Ferstlhaus" Brucktor vor (1981 und nach der
Außenrenovierung (1983)
Der alte Zielkonflikt bei der Revitalisierung alter Bausubstanz, nämlich zeitgemäßen Funktionen in alten Raumstrukturen eine wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeit zu bieten, ist aber weitgehend ausgestanden. Unüberbrückbare Gegensätze und unlösbare Konflikte sind die Ausnahme, die bewusste Zerstörung von Bestandteilen einzelner Denkmäler sind Einzelfälle. Die Entwicklung der Altstadtsanierung in Wasserburg am Inn zeigt ein Mehrfaches:
- Die Durchführung sorgfältiger interdisziplinärer Planungen ist unabdingbare Voraussetzung für eine koordinierbare Umsetzung notwendiger Maßnahmen.
- Eine Stadtsanierung kann nur zum "Selbstläufer" werden, wenn die durchgeführten öffentlichen Maßnahmen eine entscheidende Strukturverbesserung bewirken.
- Das Bewusstsein von Wert und Erhalt denkmalgeschützter Substanz ist Voraussetzung für die Erhaltung und Verbesserung eines schützenswerten Stadtensembles, weil nur dadurch die Individualität einer Stadt erhalten und gleichzeitig der differenzierte städtische Organismus zeitgemäß, lebens- und funktionsfähig erhalten werden kann.
Das bedeutet, dass die Erhaltung einer mit Leben erfüllten
Stadtstruktur eine Daueraufgabe ist und sich jeweils den
Anforderungen der Zeit anzupassen hat. So ist auch in
Wasserburg am Inn nach 20 Jahren kein Endziel erreicht und
sowohl im Bereich der öffentlichen Struktureinrichtungen,
als auch im Bereich der Modernisierung und Sanierung von
Einzelobjekten stehen weiterhin wichtige Maßnahmen an. Der
Bau des Parkhauses an der Kellerstraße ist bereits im
Gange. Nach seiner Fertigstellung kann künftig auch der von
Süden zufließende Zielverkehr am Altstadtrand abgefangen
werden. Daraus werden sich zwingend weitere
verkehrsberuhigende Maßnahmen im Kernbereich
(beispielsweise Umbau vom Marienplatz, Herrengasse,
Färbergasse und Schustergasse sowie weitere Erschwerung des
Durchgangsverkehrs über Kaspar-Aiblinger-/Heisererplatz)
ergeben.
Anwesen Schustergasse 2 vor und nach der Modernisierung
(1975)
Die denkmalgerechte Sanierung des ehemaligen
„Ferstlhauses“ und des ehemaligen städtischen
»Pensionats II« an der Bruckgasse ist in die Wege
geleitet. Für das große, zentrumsnahe und
geschichtsträchtige Areal des ehemaligen „Grein-Bräus"
wird noch in diesem Jahr ein städtebaulicher Wettbewerb zur
Vorbereitung seiner Sanierung durchgeführt. In dem
sanierungsbedürftigen Quartier zwischen Neustraße und
Münchner Straße kann demnächst mit ersten Baumaßnahmen
begonnen werden.
Es bleibt nur zu hoffen, dass auch in Zukunft ausreichend
öffentliche Mittel bereitstehen werden, um geeignete
Anreize für Privatsanierungen zu bieten und wir können nur
hoffen, dass die Bereitschaft zur Zusammenarbeit unter den
beteiligten Fach- und Genehmigungsbehörden erhalten bleibt,
deren Kompetenzen durch moderne Gesetzgebungsvorhaben nicht
weiter beschränkt werden und die Bereitschaft der
Hauseigentümer zur Sanierung und Modernisierung ihrer
Anwesen erhalten bleibt.
Anwesen Marienplatz 17 (Markthallen); Beispiel für eine
Nutzungsfindung ohne Substanzeingriffe bei der Beschränkung
auf die Mittel der Raumgestaltung
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